Das Ertragswertverfahren (EWV) gehört zu den drei Verfahren, die laut Immobilien-Wertermittlungsverordnung (§§ 17–20 ImmoWertV) zulässig sind, um den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln. Die beiden anderen sind das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Anwendung findet das Ertragswertverfahren vor allem bei verpachteten oder vermieteten Immobilien, die zum Verkauf stehen.
Beim Ertragswertverfahren wird der Wert einer vermieteten Immobilie berechnet. Dabei fließt ein, wie viel Miete eingenommen werden kann. Davon werden Kosten etwa für Reparaturen abgezogen und darauffolgend der Wert des Gebäudes und des Grundstücks berechnet. Auch die Lage und der Marktzins spielen eine Rolle.
Das Verfahren wird genutzt, wenn es um den Wert von Immobilien geht, die vermietet oder verpachtet sind, zum Beispiel Mehrfamilienhäuser oder Wohn- und Gewerbeimmobilien. Es zeigt, wie viel Rendite ein Käufer erwarten kann.
Das Ertragswertverfahren basiert auf dem Aspekt der Mieteinnahmen, um den Wert zu bestimmen. Beim Sachwertverfahren konzentriert sich darauf, wie viel der Bau und der Boden gekostet haben. Dieser Wert wird dann nur angepasst, um Einflüsse wie Abnutzung zu berücksichtigen.
Für ein Ertragswertverfahren werden Mietverträge, Grundbuchauszug, Informationen zu Nebenkosten, Bodenrichtwert, Baupläne und Kostennachweise für Reparaturen gebraucht. Damit kann genau berechnet werden, wie viel die Immobilie wert ist.
Tim Klamann leitet das Maklerteam in der Hauptstadt am Berliner Standort von McMakler und ist seit über 13 Jahren auf dem Immobilienmarkt tätig. Sein Team hat in den vergangenen Jahren über 3000 Objekte in Berlin und Umgebung erfolgreich gebaut oder verkauft. Als Experte informiert Tim über die Themen Immobilienverkauf und Bewertung für McMakler.
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