Mieterhöhung Inflation: Steigen jetzt auch die Mieten?
Letztes Update: 27.06.2022
Neben Teuerungen bei Lebensmitteln und Mietnebenkosten, könnten jetzt auch bald die Mieten steigen.
Vor kurzem kündigte der Vorstandschef von Vonovia aufgrund der zunehmenden Inflation eine drastische Mieterhöhung an. „Wenn die Inflation dauerhaft bei vier Prozent liegt, müssen auch die Mieten künftig jährlich dementsprechend ansteigen“, äußerte sich Rolf Buch gegenüber dem Handelsblatt.
Bei Vonovia, als größtem Wohnungsunternehmen Deutschlands, würden diese Mieterhöhungen ca. 505.000 Haushalte betreffen. Viele Mieter befürchten nun, dass Vonovias Mieterhöhungen eine Kettenreaktion bei Vermietern auslösen könnten. Dass mittlerweile auch andere große Wohnungskonzerne, darunter der Düsseldorfer Konzern LEG Immobilien, eine inflationsbedingte Mieterhöhung angekündigt haben, zeigt, dass diese Befürchtungen nicht unbegründet sind.
Laut des Statistischen Bundesamtes lag die Inflation in Deutschland im Mai 2022 bei 7,9 Prozent. Eine entsprechende Anpassung der Mieten würde, in Kombination mit den steigenden Lebenshaltungskosten, für viele Mieter eine schwere finanzielle Belastung bedeuten. Doch wie hoch können die Mieten tatsächlich steigen? Und ist eine Mieterhöhung aufgrund der Inflation überhaupt rechtens?
In diesem Artikel erklärt McMakler, was Mieter und Mieterinnen jetzt wissen müssen.
Steigende Mieten aufgrund der Inflation – geht das überhaupt?
Verschlechtert sich die Konjunktur, bestehen Vermieter nicht selten auf höheren Zahlungen vom Mieter. Zahlreiche Vermieter fordern beispielsweise, dass die monatlichen Vorauszahlungen der Mietnebenkosten aufgrund der steigenden Energiekosten erhöht werden. Dies ist jedoch normalerweise erst nach der Erstellung der Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr möglich. Genauso wenig, wie die Nebenkosten einfach von heute auf morgen erhöht werden können, kann der Vermieter plötzlich eine höhere Miete verlangen. Eine Mieterhöhung ist nur in bestimmten Fällen möglich – die Inflation zählt nicht dazu.
Die meisten Mieten sind in Deutschland inflationsfest. Das heißt, dass es grundsätzlich keine rechtliche Basis für eine inflationsbedingte Mieterhöhung gibt. Nach § 557 BGB darf der Vermieter die Miete nämlich nur in drei Fällen erhöhen: Wenn die Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete angepasst werden soll, wenn eine Modernisierung durchgeführt wurde oder wenn sich der Mieter freiwillig mit der Mieterhöhung einverstanden erklärt. Alle anderen Gründe für eine Mieterhöhung, darunter auch die Inflation, sind in der Regel unzulässig.
Bei Staffel- oder Standardmietverträgen darf der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent anheben, in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten sogar etwas weniger: Dort darf die Miete im selben Zeitraum nur um maximal 15 Prozent steigen. Die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nach der Mieterhöhung nicht übersteigen.
Für die meisten Mieter hat die Inflation also nicht direkt eine höhere Miete zu bedeuten. Anders sieht es jedoch für diejenigen aus, die zuvor von der niedrigen Inflationsrate profitiert haben.
Mietpreiserhöhung bei Indexmietverträgen
Bei einem Indexmietvertrag bemisst sich die Miete nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete oder dem Mietspiegel, sondern am allgemeinen Preisniveau. Wie hoch die Miete ist, hängt also direkt von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes ab und damit von der Inflation.
Die Inflationsrate lag in den letzten Jahren auf einem relativ niedrigen Niveau, sodass der Abschluss eines Indexmietvertrages für Mieter besonders attraktiv war. In den Ballungsräumen, wo die Mietpreise Jahr für Jahr stetig ansteigen, wurde der Indexmietvertrag zu einer besonders populären Alternative zu den Staffel- oder Standardmietverträgen, da so die regelmäßige Anpassung der Mieten an die ortsübliche Vergleichsmiete umgangen werden konnte. Stattdessen richtete sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex.
Jahrelang konnten Mieter so von der niedrigen Inflationsrate profitieren. Nun hat sich das Blatt jedoch gewendet. Mit dem Anstieg der Inflation auf mittlerweile fast 8 Prozent werden diese Mieten bald drastisch ansteigen. Ist die Miete zuvor mindestens ein Jahr lang unverändert geblieben, können Vermieter die Miete jetzt der Inflationsrate anpassen. Vermieter sind, anders als bei Standard- und Staffelmietverträgen, nicht an die Mietpreisbremse gebunden. Auch eine Obergrenze für die Indexmiete gibt es nicht. Aufgrund der über lange Zeit niedrigen Inflationsrate gab es nie eine Notwendigkeit, eine Obergrenze für die Erhöhung von Indexmieten festzulegen.
Normalerweise beeinflusst die Inflation die Standard- und Staffelmietverträge nicht. Da es in den Ballungszentren jedoch eine große Zahl an Indexmietverträgen gibt, könnten die Mieterhöhungen zu einer allgemein höheren ortsüblichen Vergleichsmiete führen. Vermieter hätten dann wiederum das Recht, die dortigen Standard- und Staffelmieten an das neue ortsübliche Mietniveau anzugleichen. Die Inflation könnte in den Ballungszentren also indirekt auch zu einem Anstieg der Staffel- und Standardmieten führen.
Gibt es bald höhere Mieten?
Noch müssen sich Mieterinnen und Mieter jedoch keine Sorgen machen. Mehrere Parteisprecher, unter anderem von den Grünen, der SPD, FDP und der Union, haben sich bereits dafür ausgesprochen, den Mietern, falls notwendig, mit strikteren Regelungen den Rücken zu stärken.
So äußerte sich die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, Christina-Johanne Schröder, kritisch zu den Aussagen des Vonovia-Chefs Buch. Sie sehe dessen Aussagen zur Mieterhöhung als klare Aufforderung, das Mietrecht zu stärken. Auch laut des Co-Vorsitzenden des Forums der demokratischen Linken der SPD, Sebastian Roloff, müsse der Staat eingreifen, sobald der Markt in ein Ungleichgewicht käme. Als mögliche Maßnahmen nannte er unter anderem temporäre Mietenstopps, welche Mieterhöhung temporär verbieten oder beschränken, sowie ein kommunales Vorkaufsrecht.
Doch so weit wird es womöglich gar nicht kommen müssen. Die wohnungspolitischen Sprecher Daniel Först von der FDP und Jan-Marco Lusczak von der Union, halten eine inflationsbedingte Mieterhöhung für äußerst unwahrscheinlich. Viel eher müssen sich Mieter nun für anstehende Nachzahlungen aufgrund der steigenden Energiekosten wappnen, die im nächsten Jahr nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung anstehen werden. Der Deutsche Mieterbund rät dazu, bereits jetzt mit der Bildung einer Rücklage zu beginnen.