Zu den Nebenkosten beim Hauskauf gehören unter anderem die Gebühren für die Dienstleistungen des Notars. Notarkosten orientieren sich in Deutschland an der Höhe des Kaufpreises einer Immobilie und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Grob gerechnet belaufen sich die Notarkosten auf ca. 2 Prozent des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie. In der Regel zahlt der Käufer den Notar.
Art der Kosten | Leistung | Gebührensatz |
---|---|---|
Notarkosten | Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags | 870,00 € |
Grundbuch | Eintragung der Auflassungsvormerkung | 217,50 € |
Notarkosten | Grundbuchbestellung mit Vollstreckungsklausel (ZVK) | 300 € (ohne ZVK=halber Preis) |
Grundbuch | Eintragung der Grundschuld | 300,00 € |
Grundbuch | Eintragung des Eigentümers | 435,00 € |
Grundbuch | Löschung der Auflassungsvormerkung | 0,00 € |
Notarkosten | Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag | 217,50 € |
Notarkosten | Betreuungsgebühr für die Grundschuld | 150,00 € |
Notarkosten | Vollzugstätigkeiten | 217,50 € |
Summen: | ||
Grundbuchkosten | 952,50 € | |
Notarkosten | 1.755,00 € | |
MwSt. (19%) für Notarkosten | 333,45 € | |
Gesamtkosten | 3.040,95 € |
Notarkosten umfassen den Kaufvertragsentwurf, die persönliche Beratung sowie die Erfassung und Einholung aller Daten für die Grundbucheintragungen (z. B. Auflassungsvormerkung, Grundschuld). Auch das Einholen der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ist inbegriffen. Die abschließende Beurkundung des Kaufvertrags ist ebenfalls Teil der Gebühren, die sich nach dem Kaufpreis und dem Geschäftswert gemäß GNotKG richten
Oft beauftragt der Erwerbende den Notar und kommt dementsprechend für die meisten Notarkosten auf, während der Verkäufer nur einen kleinen Teil der Gebühren zahlt, z. B. das Entfernen von eingetragenen Belastungen oder Rechten von Dritten an der Immobilie aus dem Grundbuch. Beide Parteien sind für die fälligen Gebühren haftbar. Regelungen zur Verteilung ebendieser werden im Kaufvertrag schriftlich vermerkt.
Kapitalanleger können bei Vermietung ihrer Immobilie Notarkosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Die Notarkosten werden unmittelbar nach Abschluss des Kauf- oder Verkaufsprozesses fällig. Der Käufer erhält die Rechnung zusammen mit einer Abschrift des Kaufvertrags und hat meist 2 bis 4 Wochen Zahlungsfrist.
Möchten Sie ein Haus verkaufen, sollten Sie sich die Risiken bewusst machen. Denn die Gebühren für die Dienstleistung des Notars sind auch bei einem scheiternden Verkauf einer Immobilie fällig. Sie werden ausschließlich für die erbrachte Dienstleistung berechnet.
Jacqueline ist erfahrene Immobilienberaterin bei McMakler und informiert über die Themen Immobilienverkauf und -bewertung. Seit 2020 konnte sie bereits über 130 erfolgreiche Immobilienverkäufe begleiten. Als Expertin für den Immobilienmarkt prüft und erstellt sie Inhalte für McMakler, um komplexe Informationen präzise aufzuarbeiten.
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