Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die anfällt, wenn Privatpersonen einen Gewinn aus privaten Veräußerungen sowie aus Einkünften aus Kapitalanlagen wie Wertpapieren erzielen. Die gesetzliche Grundlage ist in §23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert.
Die Spekulationssteuer ist eine Einkommensteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf.
Die Höhe der Spekulationssteuer ist abhängig vom ermittelten Wertgewinn sowie dem persönlichen Steuersatz. Das heißt, der Hausverkauf oder Wohnungsverkauf wird über private Einkünfte versteuert.
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn verkauft wird. Die Höhe hängt vom Verkaufsgewinn und Faktoren wie der Nutzung (betrieblich oder privat) ab. Entscheidend ist, ob der Verkaufspreis den ursprünglichen Kaufpreis übersteigt.
Ein Verkauf kann sich trotz Spekulationssteuer lohnen, wenn der Gewinn nach Abzug aller Posten und Steuern attraktiv bleibt oder eine steuerfreie Veräußerung durch Eigennutzung möglich ist.
Verkauft ein Eigentümer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, gilt dies als Spekulationsgeschäft. In diesem Fall fällt Spekulationssteuer an, da der Gesetzgeber solche Verkäufe als steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte einstuft. Die Steuer basiert auf dem erzielten Gewinn und dem persönlichen Steuersatz.
In Ausnahmefällen ist es als Immobilienbesitzer möglich, die Spekulationssteuer zu umgehen. Bei geerbten Immobilien oder durch Eigennutzung wird keine Spekulationssteuer fällig.
Die Spekulationssteuer entfällt, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken selbst genutzt wurde.
Bei geerbten Immobilien markiert der ursprüngliche Kaufzeitpunkt, also der Zeitpunkt des Kaufs durch den Erblasser, den Beginn der Spekulationsfrist. Der Zeitpunkt gilt übrigens auch für die Spekulationssteuer bei Schenkungen.
Verkaufskosten (z. B. Maklergebühren), Kaufnebenkosten (z. B. Grunderwerbsteuer), Modernisierungskosten und die Vorfälligkeitsentschädigung können bei der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Jacqueline ist erfahrene Immobilienberaterin bei McMakler und informiert über die Themen Immobilienverkauf und -bewertung. Seit 2020 konnte sie bereits über 130 erfolgreiche Immobilienverkäufe begleiten. Als Expertin für den Immobilienmarkt prüft und erstellt sie Inhalte für McMakler, um komplexe Informationen präzise aufzuarbeiten.
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