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Die energetische Sanierung – gefördert mit der BEG 2021

Zum 1. Juli 2021 wurde die Bundesförderung für die Energetische Sanierung angepasst. Seitdem ersetzt die „Bundesförderung für energetische Gebäude“ (BEG 2021) die bisherigen Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem neuen Programm werden Eigentümer und Bauherren noch kräftiger bei der Finanzierung energetischer Sanierungsarbeiten unterstützt.

BEG 2021: Was ist neu?

Um die Attraktivität der Fördermöglichkeiten für eine energetische Sanierung zu steigern, wurden die bisherigen Programme vom BAFA und der KfW neu strukturiert und in der Bundesförderung BEG 2021 zusammengefasst. Die bisherigen, insgesamt zehn Förderprogramme wurden zu den folgenden drei Programmen zusammengelegt:

  • Programm zur Vollsanierung und zum Neubau von Wohngebäuden

  • Programm zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden

  • Programm für Einzelmaßnahmen für die energetische Sanierung an Wohngebäuden

Enrico Korsch von McMakler sagt: „Mit der neuen BEG-Förderung 2021 soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, um die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen. Für Eigentümer und Menschen mit Traum vom Eigenheim sollen deshalb Anreize geschaffen werden, energetisch zu sanieren und so die CO2-Emissionen zu senken. Damit das gelingt, bietet das neue Programm Interessierten ein hohes Maß an Flexibilität: Seit dem 1. Juli 2021 steht die Förderung wahlweise auch als zinsgünstiger Kredit zur Verfügung. Diese Option kommt in erster Linie Eigentümern entgegen, die eine Finanzierung für geplante Maßnahmen für eine energetische Sanierung benötigen. Wer hingegen über ausreichend Eigenkapital verfügt, wählt stattdessen den Zuschuss.“

Träger der Bundesförderung bleiben nach wie vor das BAFA sowie die KfW. Das BAFA ist für die Zuschussförderung zuständig, während die KfW die Kreditförderung übernimmt. Für Eigentümer und Häuslebauer schafft die Zusammenlegung der bisherigen Programme nicht nur mehr Übersichtlichkeit, auch der bürokratische Aufwand sinkt. Über ein zentrales Antragsformular lassen sich nun mehrere Anliegen in einem einzigen Dokument abhandeln.

Energetische Sanierung – das müssen Sie wissen

Energetische Sanierung: das Wichtigste auf einem Blick

Haben Sie vor, energetisch zu bauen oder zu sanieren, stehen Ihnen mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude grundsätzlich zwei Fördermöglichkeiten offen: Kredit oder Zuschuss. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen:

  • Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready"

  • Gas-Hybridheizung

  • Solarthermie-Anlage

  • Wärmepumpe

  • Holzheizungen

  • EE-Hybridheizungen

  • Baunebenkosten und Umfeldmaßnahmen der Heizungssanierung

  • Fernwärmeanschluss

  • Fenster/Türen

  • Dämmung

  • Dach

  • Baunebenkosten und Umfeldmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Fachplanung und Baubegleitung

Je nachdem ob Sie sich für eine Förderung per Zuschuss oder Kredit entscheiden, gelten verschiedene Konditionen:

Energetische Sanierung – Förderung per Zuschuss

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen wie auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Wichtig ist, dass der Antrag gestellt wird, bevor Sie mit den Maßnahmen beginnen. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (mit Ausnahme von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung) ist außerdem die Einbeziehung eines Energieeffizienzexperten in das Projekt notwendig. Einen solchen finden Sie ganz einfach online über die Suchfunktion der Deutschen Energie-Agentur. Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten Ihnen überlassen.

Energetische Sanierung – Förderung per Kredit

Seit der Neuerung des Förderprogrammes ist der staatliche Zuschuss nun auch als zinsgünstiger Kredit inklusive Tilgungszuschuss von der KfW erhältlich (KfW 262). Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Dachgeschossdecken oder eine Erneuerung von Türen und Außenfenstern werden unterstützt, solange der Bauantrag oder die Bauanzeige des entsprechenden Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt. Je Wohneinheit erhalten Sie einen Kredit bis maximal 60.000 Euro. Der Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent der Kreditsumme reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit des Kredits.

Enrico Korsch von McMakler erklärt: „Eine erhöhte Förderung können Sie erhalten, wenn die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine zertifizierten Energieeffizienzexperten durchgeführt wird, der die durchzuführende Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfiehlt. Hierbei erhalten Sie zusätzlich fünf Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise der Kreditsumme als Förderung.“

Gut zu wissen:

Grundsätzlich ist es möglich, eine BEG-Förderung mit anderen Fördermitteln zu kombinieren – solange Kredite, Zuschüsse und Zulagen in der Summe eine Förderquote von maximal 60 Prozent nicht überschreiten. Einen guten Durchblick bei regionalen Zuschüssen abseits von BAFA und KfW haben in der Regel Energieberater.

Umbauen nach Effizienzhaus-Standard – darum lohnt es sich

Eigentümer und Bauherren, die nicht nur in Einzelmaßnahmen investieren möchten, sondern gleich zum Effizienzhaus-Standard sanieren wollen, profitieren mit dem neuen Förderprogramm für die energetische Sanierung ebenfalls. Je Wohneinheit ist ein Zuschuss von bis zu 75.000 Euro möglich. Mit welchen finanziellen Förderungen zu rechnen ist, hängt von den neu eingeführten KfW-Effizienzklassen ab. Bei den neuen Richtlinien gilt: Je kleiner die Zahl, desto größer die Energieeffizienz, desto mehr wird gefördert.

Ein Überblick:

  • Effizienzhaus 40: bis zu 75.000 Euro Förderung

  • Effizienzhaus 55: bis zu 67.500 Euro Förderung

  • Effizienzhaus 70: bis zu 60.000 Euro Förderung

  • Effizienzhaus 85: bis zu 52.500 Euro Förderung

  • Effizienzhaus 100: bis zu 48.750 Euro Förderung

  • Effizienzhaus Denkmal: bis zu 45.000 Euro Förderung

„Wer bislang für eine energetische Sanierung von Wohngebäuden auf Effizienzhaus-Standard bis zu 40 Prozent der Kosten beziehungsweise der Kreditsumme und maximal 48.000 Euro als Förderung erhalten konnte, wird durch die neue Bundesförderung deutlich stärker unterstützt als es bislang der Fall war“, erläutert Enrico Korsch.

Das bringen Ihnen die neuen Energieeffizienzklassen bei der Finanzierung für die energetische Sanierung.

Alternative Fördermöglichkeit „Steuerbonus

Seit 2020 können Sanierer 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung steuerlich absetzen. Bei Modernisierungsmaßnahmen, welche die Energieeffizienz einer Wohnimmobilie verbessern, verringert sich die Steuerlast über einen Zeitraum von drei Jahren um insgesamt 20 Prozent der Arbeits- und Materialkosten. Der Betrag für den Steuerbonus ist hierbei auf 40.000 Euro begrenzt.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich können sämtliche Eigentümer innerhalb der EU von dem Bonus profitieren. Damit Sie Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzen können, müssen Sie die betreffende Immobilie allerdings selbst bewohnen. Darüber hinaus muss die Immobile älter als zehn Jahre sein. Auch hat die Durchführung der Sanierungsarbeiten über einen Fachbetrieb zu erfolgen, der den ordnungsgemäßen Ablauf bestätigen muss. Sind die Voraussetzungen erfüllt und möchten Sie den Steuerbonus beanspruchen, geben Sie die Kosten einfach in Ihrer Einkommenssteuererklärung an.

Wichtig: Sie können den Steuerbonus nicht mit anderen Fördermitteln vom BAFA oder von der KfW kombinieren.

Was wird gefördert?

Den Steuerbonus können Sie für unterschiedliche Maßnahmen für eine energetische Sanierung nutzen:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken

  • Austausch von Fenstern und Außentüren

  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

  • Optimierung oder Austausch der Heizungsanlage

  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Neben BAFA und KfW hilft auch der Steuerbonus bei der Finanzierung für die energetische Sanierung.

Die energetische Sanierung: Modernisieren und Vorteile sichern

Wer sein Zuhause modernisieren und gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes tun möchte, wird vom Staat unterstützt – dank des neuen Förderprogramms für die energetische Sanierung sogar mehr denn je. Alternativ besteht die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung förderfähiger Kosten über den Steuerbonus. Also: Machen Sie sich die Vorteile zunutze und setzen Sie Ihre Modernisierungspläne in die Tat um.

Enrico Korsch

Gebietsleiter Sachsen, Sachsen-Anhalt & Thüringen

Enrico Korsch ist für McMaklers Immobilienbüro in Dresden mit 9+ Maklern zuständig. Das erfahrene Makler-Team in der Landeshauptstadt von Sachsen hat, durch seine Marktkenntnis, bereits über 545 Immobilien in Dresden und Umgebung erfolgreich vermittelt. Die Leistungen unserer Makler umfassen den Kauf und Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken und Gewerbeimmobilien in Dresden und dem näheren Umland. Das Vertrauen und die Zufriedenheit unserer Kunden stehen bei McMakler an oberster Stelle. Wir stehen Ihnen als Partner für die Immobilienvermittlung jederzeit zur Verfügung.

Enrico Korsch
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