Die energetische Sanierung – gefördert mit der BEG 2021
Letztes Update: 16.07.2021
Zum 1. Juli 2021 wurde die Bundesförderung für die Energetische Sanierung angepasst. Seitdem ersetzt die „Bundesförderung für energetische Gebäude“ (BEG 2021) die bisherigen Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit dem neuen Programm werden Eigentümer und Bauherren noch kräftiger bei der Finanzierung energetischer Sanierungsarbeiten unterstützt.
BEG 2021: Was ist neu?
Um die Attraktivität der Fördermöglichkeiten für eine energetische Sanierung zu steigern, wurden die bisherigen Programme vom BAFA und der KfW neu strukturiert und in der Bundesförderung BEG 2021 zusammengefasst. Die bisherigen, insgesamt zehn Förderprogramme wurden zu den folgenden drei Programmen zusammengelegt:
Programm zur Vollsanierung und zum Neubau von Wohngebäuden
Programm zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden
Programm für Einzelmaßnahmen für die energetische Sanierung an Wohngebäuden
Enrico Korsch von McMakler sagt: „Mit der neuen BEG-Förderung 2021 soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, um die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen. Für Eigentümer und Menschen mit Traum vom Eigenheim sollen deshalb Anreize geschaffen werden, energetisch zu sanieren und so die CO2-Emissionen zu senken. Damit das gelingt, bietet das neue Programm Interessierten ein hohes Maß an Flexibilität: Seit dem 1. Juli 2021 steht die Förderung wahlweise auch als zinsgünstiger Kredit zur Verfügung. Diese Option kommt in erster Linie Eigentümern entgegen, die eine Finanzierung für geplante Maßnahmen für eine energetische Sanierung benötigen. Wer hingegen über ausreichend Eigenkapital verfügt, wählt stattdessen den Zuschuss.“
Träger der Bundesförderung bleiben nach wie vor das BAFA sowie die KfW. Das BAFA ist für die Zuschussförderung zuständig, während die KfW die Kreditförderung übernimmt. Für Eigentümer und Häuslebauer schafft die Zusammenlegung der bisherigen Programme nicht nur mehr Übersichtlichkeit, auch der bürokratische Aufwand sinkt. Über ein zentrales Antragsformular lassen sich nun mehrere Anliegen in einem einzigen Dokument abhandeln.
Energetische Sanierung: das Wichtigste auf einem Blick
Haben Sie vor, energetisch zu bauen oder zu sanieren, stehen Ihnen mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude grundsätzlich zwei Fördermöglichkeiten offen: Kredit oder Zuschuss. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen:
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready"
Gas-Hybridheizung
Solarthermie-Anlage
Wärmepumpe
Holzheizungen
EE-Hybridheizungen
Baunebenkosten und Umfeldmaßnahmen der Heizungssanierung
Fernwärmeanschluss
Fenster/Türen
Dämmung
Dach
Baunebenkosten und Umfeldmaßnahmen an der Gebäudehülle
Fachplanung und Baubegleitung
Je nachdem ob Sie sich für eine Förderung per Zuschuss oder Kredit entscheiden, gelten verschiedene Konditionen:
Energetische Sanierung – Förderung per Zuschuss
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen wie auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Wichtig ist, dass der Antrag gestellt wird, bevor Sie mit den Maßnahmen beginnen. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (mit Ausnahme von Maßnahmen zur Heizungsoptimierung) ist außerdem die Einbeziehung eines Energieeffizienzexperten in das Projekt notwendig. Einen solchen finden Sie ganz einfach online über die Suchfunktion der Deutschen Energie-Agentur. Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten Ihnen überlassen.
Energetische Sanierung – Förderung per Kredit
Seit der Neuerung des Förderprogrammes ist der staatliche Zuschuss nun auch als zinsgünstiger Kredit inklusive Tilgungszuschuss von der KfW erhältlich (KfW 262). Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Dachgeschossdecken oder eine Erneuerung von Türen und Außenfenstern werden unterstützt, solange der Bauantrag oder die Bauanzeige des entsprechenden Wohngebäudes zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre zurückliegt. Je Wohneinheit erhalten Sie einen Kredit bis maximal 60.000 Euro. Der Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent der Kreditsumme reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit des Kredits.
Enrico Korsch von McMakler erklärt: „Eine erhöhte Förderung können Sie erhalten, wenn die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine zertifizierten Energieeffizienzexperten durchgeführt wird, der die durchzuführende Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan empfiehlt. Hierbei erhalten Sie zusätzlich fünf Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise der Kreditsumme als Förderung.“
Gut zu wissen:
Grundsätzlich ist es möglich, eine BEG-Förderung mit anderen Fördermitteln zu kombinieren – solange Kredite, Zuschüsse und Zulagen in der Summe eine Förderquote von maximal 60 Prozent nicht überschreiten. Einen guten Durchblick bei regionalen Zuschüssen abseits von BAFA und KfW haben in der Regel Energieberater.
Umbauen nach Effizienzhaus-Standard – darum lohnt es sich
Eigentümer und Bauherren, die nicht nur in Einzelmaßnahmen investieren möchten, sondern gleich zum Effizienzhaus-Standard sanieren wollen, profitieren mit dem neuen Förderprogramm für die energetische Sanierung ebenfalls. Je Wohneinheit ist ein Zuschuss von bis zu 75.000 Euro möglich. Mit welchen finanziellen Förderungen zu rechnen ist, hängt von den neu eingeführten KfW-Effizienzklassen ab. Bei den neuen Richtlinien gilt: Je kleiner die Zahl, desto größer die Energieeffizienz, desto mehr wird gefördert.
Ein Überblick:
Effizienzhaus 40: bis zu 75.000 Euro Förderung
Effizienzhaus 55: bis zu 67.500 Euro Förderung
Effizienzhaus 70: bis zu 60.000 Euro Förderung
Effizienzhaus 85: bis zu 52.500 Euro Förderung
Effizienzhaus 100: bis zu 48.750 Euro Förderung
Effizienzhaus Denkmal: bis zu 45.000 Euro Förderung
„Wer bislang für eine energetische Sanierung von Wohngebäuden auf Effizienzhaus-Standard bis zu 40 Prozent der Kosten beziehungsweise der Kreditsumme und maximal 48.000 Euro als Förderung erhalten konnte, wird durch die neue Bundesförderung deutlich stärker unterstützt als es bislang der Fall war“, erläutert Enrico Korsch.
Alternative Fördermöglichkeit „Steuerbonus
Seit 2020 können Sanierer 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung steuerlich absetzen. Bei Modernisierungsmaßnahmen, welche die Energieeffizienz einer Wohnimmobilie verbessern, verringert sich die Steuerlast über einen Zeitraum von drei Jahren um insgesamt 20 Prozent der Arbeits- und Materialkosten. Der Betrag für den Steuerbonus ist hierbei auf 40.000 Euro begrenzt.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich können sämtliche Eigentümer innerhalb der EU von dem Bonus profitieren. Damit Sie Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzen können, müssen Sie die betreffende Immobilie allerdings selbst bewohnen. Darüber hinaus muss die Immobile älter als zehn Jahre sein. Auch hat die Durchführung der Sanierungsarbeiten über einen Fachbetrieb zu erfolgen, der den ordnungsgemäßen Ablauf bestätigen muss. Sind die Voraussetzungen erfüllt und möchten Sie den Steuerbonus beanspruchen, geben Sie die Kosten einfach in Ihrer Einkommenssteuererklärung an.
Wichtig: Sie können den Steuerbonus nicht mit anderen Fördermitteln vom BAFA oder von der KfW kombinieren.
Was wird gefördert?
Den Steuerbonus können Sie für unterschiedliche Maßnahmen für eine energetische Sanierung nutzen:
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
Austausch von Fenstern und Außentüren
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Optimierung oder Austausch der Heizungsanlage
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Die energetische Sanierung: Modernisieren und Vorteile sichern
Wer sein Zuhause modernisieren und gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes tun möchte, wird vom Staat unterstützt – dank des neuen Förderprogramms für die energetische Sanierung sogar mehr denn je. Alternativ besteht die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung förderfähiger Kosten über den Steuerbonus. Also: Machen Sie sich die Vorteile zunutze und setzen Sie Ihre Modernisierungspläne in die Tat um.