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Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern

Rauchmelder können Leben retten: Nicht jeder Brand oder jede Rauchbildung wird unmittelbar wahrgenommen. Besonders wenn Bewohner schlafen, kann die Situation schnell lebensbedrohlich werden. Daher ist es umso wichtiger, Rauchmelder richtig zu installieren. Die gesetzliche Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten gilt bereits in allen 16 Bundesländern. Diese Pflicht umfasst alle Aufenthaltsräume sowie Flure und Gänge, die als Rettungswege aus den Aufenthaltsräumen dienen. In fast allen Bundesländern gilt zudem die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten. Berlin und Brandenburg müssen jetzt nachziehen. Hier gilt derzeit noch eine Übergangsfrist für Bestandsbauten, diese endet jedoch spätestens am 31. Dezember 2020. Was Eigentümer beziehungsweise Vermieter jetzt beachten müssen, erklären wir in diesem Ratgeber.

Rauchmelderpflicht

Was wichtigste vorab:

  • Ab dem 1. Januar 2021 müssen in allen Bestandsbauten Rauchmelder installiert sein

  • Grundsätzlich müssen Rauchmelder in jedem Schlaf- und Kinderzimmer, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden

  • Auch in selbstgenutzten Immobilien unterliegen Eigentümer der gesetzlich geregelten Rauchmelderpflicht

Matthias Klauser, Chief Revenue Officer von McMakler:

„Grundsätzlich reicht ein Rauchmelder für einen etwa 60 Quadratmeter großen Raum aus. Dieser sollte mittig an der Raumdecke befestigt werden. Bei größeren oder verwinkelten Räumen empfiehlt sich noch ein zweiter Rauchmelder, wobei jeweils einer auf der jeweiligen Teilseite des Raums angebracht wird.“

In Küchen herrscht keine Rauchmelderpflicht, da es durch Kochen und Backen häufig zu Fehlalarmen kommt. Dennoch kann hier ein Rauchmelder zur zusätzlichen Sicherheit installiert werden. In diesem Fall ist eine Wandinstallation von Vorteil.

2. In welchen Bundesländern sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben?

Rauchmelderpflicht: Regelungen in den Bundesländern

Eine gesetzliche Rauchmelderpflicht gilt in allen 16 Bundesländern. Dabei sind Fristen und Termine je nach Landesbauordnung unterschiedlich geregelt. Die Rauchmelderpflicht bei Neu- und Umbauten gilt bereits in allen Bundesländern. Für Bestandsbauten gibt es derzeit noch Ausnahmen. So ist beispielsweise in Sachsen eine Rauchmelder-Installation lediglich in Neu- und Umbauten erforderlich, jedoch nicht in Bestandsbauten.

Klauser von McMakler erklärt:

„In Berlin und Brandenburg endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31. Dezember 2020. Das bedeutet, alle Bestandsbauten müssen spätestens bis zu diesem Zeitpunkt mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet werden.“

Eine genaue Übersicht zu den Regelungen der 16 Bundesländern liefert die nachfolgende Tabelle:

Bundesland

Pflicht Neubauten

Pflicht Bestandsbauten

Zuständigkeit Installation

Zuständigkeit Wartung

Baden-Württemberg

Eigentümer/Vermieter

Mieter

Bayern

Eigentümer/Vermieter

Mieter

Berlin

Eigentümer/Vermieter

Mieter

Brandenburg

Eigentümer/Vermieter

Eigentümer/Vermieter

Bremen

Eigentümer/Vermieter

Mieter

Hamburg

Eigentümer/Vermieter

Eigentümer/Vermieter

Hessen

Eigentümer/Vermieter

Mieter

Mecklenburg-Vorpommern

Eigentümer/Vermieter

Eigentümer/Vermieter

Niedersachsen

Eigentümer/Vermieter

Mieter

Nordrhein-Westfalen

Eigentümer/Vermieter

Mieter

Rheinland-Pfalz

Eigentümer/Vermieter

Eigentümer/Vermieter

Saarland

Eigentümer/Vermieter

Eigentümer/Vermieter

Sachsen

Eigentümer/Vermieter

Mieter

Sachsen-Anhalt

Eigentümer/Vermieter

Eigentümer/Vermieter

Schleswig-Holstein

Eigentümer/Vermieter

Mieter

Thüringen

Eigentümer/Vermieter

Eigentümer/Vermieter

Immobilienexperte Klauser weiß:

„Wenn der Mieter für die Wartung verantwortlich ist, muss der Vermieter sicherstellen, dass dieser in der Lage ist, die Rauchmelder regelmäßig zu überprüfen und dieser Pflicht auch nachkommt. Alternativ kann der Vermieter einen Dienstleister mit der fachgerechten und professionellen Wartung beauftragen.“

Rauchmelderpflicht: Wartung und Installation

Rauchmelder müssen nicht nur gewartet, sondern auch regelmäßig ausgetauscht werden. Generell haben Rauchmelder eine Lebenserwartung von etwa zehn Jahren. Das bedeutet, nach Ablauf dieser Frist sollten Rauchmelder schnellstmöglich ausgetauscht werden. Die Austauschpflicht unterliegt dabei dem Eigentümer beziehungsweise dem Vermieter.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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