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Wallbox-Förderung – jetzt noch attraktiver

Angesichts der enormen Nachfrage hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereits im Februar 2021 die Fördersumme für die Installation von Ladestationen um 100 Millionen Euro erhöht. Nun wurde ein weiteres Mal aufgestockt. Doch was genau wird gefördert? Und was müssen Eigentümer beachten, wenn sie die Wallbox-Förderung in Anspruch nehmen müssen? Das und mehr lesen Sie in diesem Beitrag.

Wallbox-Förderung beantragen und profitieren

Die Wallbox-Förderung kurz und knapp erklärt

Seit dem 24. November 2020 werden Kauf, Installation und Anschluss einer privaten 11-kW-Wallbox mit einem Zuschuss von 900 Euro gefördert (pro Ladepunkt). Vor dem Hintergrund der Klimaziele sollen auf diese Weise der Umstieg auf Elektromobilität und die Nutzung von Ökostrom unterstützt werden – mit Erfolg: Seit dem Inkrafttreten der Förderung wurden bundesweit bereits 385.000 Anträge für rund 470.000 Ladepunkte gestellt.

Damit ein Förderungsantrag bewilligt wird, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es wird zu 100 Prozent Ökostrom bezogen.

  • Der Antrag für die Wallbox-Förderung wird vor der Installation der Ladestation gestellt.

  • Die Ladestation muss intelligent gesteuert werden können und in der Lage sein, mit dem vorhandenen Stromnetz zu kommunizieren.

Wallbox Förderung: so funktioniert’s

Grundsätzlich können den Zuschuss sämtliche Träger von Investitionsmaßnahmen beantragen. Neben einzelnen Privatpersonen haben damit unter anderem auch Wohnungseigentümergemeinschaften Anspruch auf den Zuschuss. Die Beantragung funktioniert stets nach demselben Prinzip:

  1. Wallbox-Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen

  2. Identität nachweisen und Ladestation installieren

  3. Nachweise über die Installation der Wallbox einreichen und Zuschuss von der KfW erhalten

Nähere Informationen zum Antragsverfahren und zur Frage, welche Ladestationen gefördert werden, finden Sie auf der Seite der KfW.

Mit Wallbox-Förderung und WEG-Reform auf schnellem Weg zur privaten Ladesäule

Schneller zur Wallbox dank WEG-Reform

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (kurz WEG-Reform) im Dezember 2020 wurde der Weg zur privaten Ladestation um ein Vielfaches vereinfacht. War für die Installation einer Wallbox zuvor die Zustimmung sämtlicher Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich, hat sich mit der Neuregelung die Rechtslage verändert: Bestimmte bauliche Veränderungen können einzelne Wohnungseigentümer nach dem neuen WEG auch gegen die Mehrheit durchsetzen. Zu diesen sogenannten privilegierten Maßnahmen zählt neben Umbauten für Menschen mit Behinderung und Maßnahmen zum Einbruchschutz auch der Einbau einer Ladestation für Elektroautos.

Sie sind Wohnungseigentümer, möchten von der Wallbox-Förderung profitieren und planen eine Ladestation in der Tiefgarage der Eigentümergemeinschaft oder auf dem Parkplatz der Wohnungsanlage? Dann sind Sie gut beraten, vor der Umsetzung das Gespräch mit den anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu suchen. Denn beim Beschluss über die Art der Durchführung der Baumaßnahme haben diese ein Mitbestimmungsrecht.

Wallbox-Förderung: Mehrere Ladesäulen lohnen sich.

Miteigentümer überzeugen und gemeinsam von der Wallbox-Förderung profitieren

Wer als Wohnungseigentümer die Wallbox-Förderung nutzen und seine Idee von der eigenen Ladesäule möglichst im eigenen Sinn umsetzen möchte, sollte vor dem Absenden des Antrags Zeit in eine sorgfältige Vorbereitung investieren. Das schafft eine gute Basis, um die Wohnungseigentümerversammlung von den Plänen zu überzeugen und den Beschluss über die Art der Durchführung der Baumaßnahme im eigenen Sinn zu beeinflussen. Hilfreich ist zum Beispiel folgendes Vorgehen:

  • Miteigentümer informieren
    Bevor Sie einen Antrag für eine Wallbox-Förderung stellen und die Installation einer Ladesäule in die Wege leiten, sollten Sie die Miteigentümer von Ihrem Vorhaben in Kenntnis setzen. Eine eingehende Recherche unterschiedlicher Wallbox-Anbieter sowie der Vor- und Nachteile hilft Ihnen, im Gespräch zu überzeugen. Haben Sie bei Bedenken seitens der Miteigentümer ein paar starke Argumente parat, sind Sie gut aufgestellt, möglichen Unmut in Bezug auf Ihre Pläne aus dem Weg zu räumen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

  • Mitstreiter suchen
    Gibt es in der Wohnanlage mehrere Eigentümer, die gerne eine Wallbox hätten, erleichtert das die Beschlussfassung und kann zudem die Kosten für die Beteiligten senken. Insbesondere die Installation der nötigen Infrastruktur einer Wallbox ist meist mit einem gewissen Kostenaufwand verbunden. Ein gemeinschaftliches Projekt bringt den Vorteil, dass die erforderlichen Arbeitenfür mehrere Wallboxen in einem erledigt werden können.

Wallbox-Förderung: E-Autos zu Hause laden

Elektromobilität für das eigene Zuhause

Das eigene Elektroauto entspannt zu Hause aufladen – mit der Wallbox-Förderung und dem neuen Wohnungseigentumsgesetz stehen die Chancen für Wohnungseigentümer gut, diesen Gedanken auf schnellem Weg in die Realität zu übertragen. Denn die Anschaffung und Installation werden von der KfW gefördert und dank der WEG-Reform gelingt das Projekt „Wallbox“ sogar ohne Mehrheitsbeschluss.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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