Der Verkauf eines geerbten Hauses kann eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere wenn mehrere Erben, seien es die Kinder oder Enkelkinder, beteiligt sind oder Aspekte zu den Steuerregelungen berücksichtigt werden müssen. Um den Prozess, das geerbte Haus zu verkaufen, zu erleichtern, sind eine sorgfältige Planung und eine fundierte Entscheidungsfindung notwendig. Damit Sie erfahren, welche Aspekte bei dem Hausverkauf in solch einem besonderen Fall zu beachten sind, haben wir in unserem Ratgeber-Beitrag die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Steuerpflichtiges Erbe | Erbschaftssteuerklasse I | Erbschaftssteuerklasse II | Erbschaftssteuerklasse III |
---|---|---|---|
75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Verkauf der vererbten Immobilie erfordert das Einverständnis aller Miterben. Stimmt eine Partei der Erbengemeinschaft nicht zu, kann ein Nachlassempfänger seine Anteile verkaufen oder eine Teilungsversteigerung einleiten. Eine professionelle Wertermittlung und ein Makler können den Verkaufsprozess erleichtern und Streitigkeiten vorbeugen.
Außer Frage steht, dass alle Nachlassempfänger dem Verkauf ausnahmslos zustimmen müssen. Nur dann kann ein Immobilienmakler beauftragt werden, um bei der Veräußerung zu unterstützen. Falls keine Einigung erfolgt, sind eine Teilungsversteigerung der Immobilie oder eine Auszahlung der anderen Nachlassempfänger durch einen einzelnen Erben mögliche Lösungen.
Bei Uneinigkeit über eine hinterlassene Immobilie kann der jeweilige Nachlassempfänger eine Auseinandersetzungsversteigerung oder eine Auseinandersetzungsklage einreichen. Eine Mediation durch eine nicht involvierte Person kann Konflikte vermeiden. Es ist möglich, einen Erbteil zu verkaufen, jedoch ist dies meist mit finanziellen Einbußen verbunden.
Zum einen sind Entscheidungen über den Nachlass nur mit Einstimmigkeit der Miterben umsetzbar. Zum anderen ist der Grundbucheintrag als Erbengemeinschaft erforderlich. Nachlassempfänger haben zudem ein Vorkaufsrecht für die hinterlassene Immobilie. Ein Miterbe kann auch eine Auseinandersetzungsversteigerung beantragen oder eine Auseinandersetzungsklage einreichen. Darüber hinaus wird oft ein Erbschein benötigt.
Ein Miterbe kann nur seinen Erbanteil verkaufen und keine einzelnen Nachlassgegenstände. Es gilt zu beachten, dass der Käufer des Erbanteils automatisch in die Erbengemeinschaft eintritt. Der Verkauf erfolgt allerdings oft mit einem Wertverlust von 20 bis 30 %, da nur Investoren oder beteiligte Nachlassempfänger als Käufer infrage kommen.
Der gemeinsame Erbschein der Erbengemeinschaft ist zwingend erforderlich, wenn kein notarielles Testament oder kein Erbvertrag für die Immobilie vorliegt. Er dient als Nachweis der Erbberechtigung und ermöglicht die Grundbuchberichtigung, was wiederum für den Verkauf notwendig ist.
Jacqueline ist erfahrene Immobilienberaterin bei McMakler und informiert über die Themen Immobilienverkauf und -bewertung. Seit 2020 konnte sie bereits über 130 erfolgreiche Immobilienverkäufe begleiten. Als Expertin für den Immobilienmarkt prüft und erstellt sie Inhalte für McMakler, um komplexe Informationen präzise aufzuarbeiten.
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