Beim Verkauf eines Grundstücks gibt es einiges zu beachten. Im ersten Schritt sollten Eigentümer herausfinden, wie viel ihr Grundstück wert ist. Besonders in großen Städten wie Berlin oder München sind unbebaute Grundstücke Mangelware. Es gibt kaum noch bebaubare Flächen, während die Nachfrage nach diesen Grundstücken steigt. Das begrenzte Angebot an Bauland und die große Nachfrage treiben die Grundstückspreise in die Höhe. Für Grundstückseigentümer ist das ein ideales Verkaufsklima, weil Käufer unter diesen Bedingungen teils bereit sind, einen höheren Preis zu zahlen. Doch wie geht man bei einem Grundstücksverkauf vor, welche Unterlagen zu dem Grundstück werden benötigt und welche Kosten können anfallen? Antworten auf diese Fragen und praktische Tipps erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Beim Grundstücksverkauf kann Spekulationssteuer anfallen, wenn Sie das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkaufen. Die Steuer bemisst sich am Wertgewinn und Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz als Verkäufer.
Sie können Ihr Grundstück steuerfrei verkaufen, wenn seit dem Erwerb mehr als zehn Jahre vergangen sind. Bei bebauten Grundstücken können Sie von dieser Steuerfreiheit sogar bereits nach dreijähriger Eigennutzung profitieren.
Die Schenkung eines Grundstücks lohnt sich, wenn Sie die Erbschaftssteuer vermeiden wollen. Dazu sollte der Wert Ihrer Immobilie innerhalb der steuerlichen Freibeträge liegen.
Beim Grundstücksverkauf an eine Gemeinde gelten zunächst die gleichen Rahmenbedingungen wie bei privaten Käufern. Allerdings kann der Verkauf zum Beispiel durch eine Mehrerlösklausel eingeschränkt sein. Sie verpflichtet den Käufer eines Grundstücks, beim Weiterverkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen Teil des erzielten Mehrerlöses an den ursprünglichen Verkäufer abzugeben.
Beim Grundstücksverkauf ohne Makler müssen Sie mit Kosten rechnen, etwa für die Beschaffung von Unterlagen (zum Beispiel Grundbuchauszug, Bebauungsplan), die Grundstücksbewertung und die Löschung von Grundschulden. Außerdem fällt ein Betrag für den Notar an, der den Vertrag beurkundet.
Das Finanzamt wird durch den Notar informiert, da dieser die notariell beurkundeten Kaufverträge meldet. Zudem sind Sie als Verkäufer in der Regel verpflichtet, den Verkauf in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.
Tim Klamann leitet das Maklerteam in der Hauptstadt am Berliner Standort von McMakler und ist seit über 13 Jahren auf dem Immobilienmarkt tätig. Sein Team hat in den vergangenen Jahren über 3000 Objekte in Berlin und Umgebung erfolgreich gebaut oder verkauft. Als Experte informiert Tim über die Themen Immobilienverkauf und Bewertung für McMakler.
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