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Immobilienverkauf

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Chance beim Hausverkauf: Steuern sparen für Verkäufer

Nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Verkauf eines Hauses, können für den Verkäufer unter Umständen Steuern fällig werden. Steigende Immobilienpreise in Deutschland machen aktuell den Hausverkauf für Eigentümer vielerorts besonders attraktiv. Doch mit dem Verkauf eines Hauses fallen auch Nebenkosten, wie zum Beispiel die Kosten für einen Hausmakler, an. Dabei sind vor allem aber die bei einem Hausverkauf anfallenden Steuern ein nicht zu verachtender Kostenfaktor. Denn grundsätzlich sind Verkaufsgewinne aus privaten und gewerblichen Immobiliengeschäften steuerpflichtig. Ob und welche Steuern zu entrichten sind, ist allerdings von mehreren Faktoren und auch den jeweiligen, persönlichen Umständen des Immobilienbesitzers abhängig. Welche Steuern fallen also bei einem Hausverkauf an? Wie werden diese berechnet? Und gibt es Wege, die Steuerlast zu mindern? Alle Antworten zum Thema Steuern beim Hausverkauf erhalten Sie hier im Ratgeber!

Tim KlamannDirektor
Erstellt: 10.02.2025Aktualisiert: 19.02.2025

Hausverkauf und Steuern: Das Wichtigste in Kürze

Immobilienverkauf und Steuer: Wie wird der Gewinn beim Hausverkauf versteuert?

Was ist eine Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer: Wer ist befreit und wann wird sie fällig?

Wie viel Spekulationssteuer muss gezahlt werden?

Steuern sparen: Spekulationssteuer-Freibetrag und Sparmöglichkeit

Ein Rechenbeispiel

Steuern beim Verkauf eines Hauses mit Arbeitszimmer

Immobilie steuerfrei verkaufen? So funktioniert die Drei-Objekt-Grenze für Gewerbesteuer und Einkommenssteuer:

Berechnung der Gewerbesteuer

Berechnung der Einkommensteuer

Wird beim Hausverkauf Umsatzsteuer fällig?

Funktioniert ein Hausverkauf steuerfrei und welche Steuern fallen beim Verkauf in der Familie an?

Hausverkauf an Ehepartner, (Enkel-) Kinder und (Groß-) Eltern

Steuer beim Hausverkauf unter Geschwistern

BundeslandSteuersatz altErhöhung seitSteuersatz neu
Baden-Württemberg 3,50%05.11.115,00%
Bayern3,50%keine Änderung
Berlin4,50%01.01.146,00%
Brandenburg5,00%01.07.156,50%
Bremen4,50%01.01.145,00%
Hamburg3,50%01.01.094,50%
Hessen5,00%01.08.146,00%
Mecklenburg-Vorpommern3,50%01.07.126,00%
Niedersachsen4,50%01.01.145,00%
Nordrhein-Westfalen5,00%01.01.156,50%
Rheinland-Pfalz 3,50%01.03.125,00%
Saarland5,50%01.01.156,50%
Sachsen3,50%keine Änderung
Sachsen-Anhalt3,50%01.03.125,00%
Schleswig-Holstein5,00%01.01.146,50%
Thüringen5,00%01.01.176,50%

FAQ:

Als Haus- oder Wohnungsbesitzer verpflichtet Sie das Gesetz, Spekulationssteuern zu zahlen, wenn das Objekt weniger als zehn Jahre in Ihrem Besitz ist und der Verkauf einen Gewinn erzielt. Bei Veräußerungen von Immobilien, die im Verkaufsjahr sowie in den beiden Jahren zuvor der Eigennutzung dienten, sind Sie steuerlich befreit. Gewerbliche Veräußerungen (über die Drei-Objekt-Grenze hinaus) unterliegen zusätzlich der Gewerbesteuer.

Die Steuer, die beim Verkauf einer Immobilie anfällt, ist kein Festbetrag und hängt von der Spekulationssteuer und Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Der Spekulationsgewinn ergibt sich aus dem Verkaufserlös minus Anschaffungskosten und Kaufnebenkosten. Handelt es sich um einen gewerblichen Verkauf oder wird die Drei-Objekt-Grenze überschritten, fällt eine Gewerbesteuer an.

Es fällt keine Steuer beim Hausverkauf an, wenn das Objekt länger als zehn Jahre im Besitz des Eigentümers ist oder wenn es im Verkaufsjahr sowie den zwei vorherigen Kalenderjahren vom Besitzer bewohnt wurde. Erben Sie, ist der Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Erblasser entscheidend.

Verkaufen Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien, die sich weniger als fünf Jahre in Ihrem Besitz befinden, wertet das Finanzamt Ihre Veräußerungen als gewerblichen Grundstückshandel. Die Überschreitung der Grenze führt dazu, dass nicht nur der vierte Immobilienverkauf, sondern auch die ersten drei rückwirkend unter die Immobilienverkauf- Steuer fallen.

Der Gewinn beim Hausverkauf ergibt sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten, Kaufnebenkosten (z. B. Grunderwerbsteuer) und den Verkaufskosten (z. B. Makler). Steuerliche Abschreibungen erhöhen den Gewinn. Verluste aus anderen Verkäufen können steuermindernd angerechnet werden. Ein Freibetrag von 600 Euro mindert den steuerpflichtigen Gewinn zusätzlich.

Disclaimer

Tim KlamannDirektor

Tim Klamann leitet das Maklerteam in der Hauptstadt am Berliner Standort von McMakler und ist seit über 13 Jahren auf dem Immobilienmarkt tätig. Sein Team hat in den vergangenen Jahren über 3000 Objekte in Berlin und Umgebung erfolgreich gebaut oder verkauft. Als Experte informiert Tim über die Themen Immobilienverkauf und Bewertung für McMakler.

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