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Verkäuferprovision: Wann zahlt der Verkäufer die Maklercourtage?

Verkäufercourtage - Maklercourtage

Ein Immobilienmakler erhält beim erfolgreichen Abschluss eines Kaufvertrages für seine Leistungen eine Provision bzw. Courtage. Wird die Provision vom Käufer getragen, spricht man von der Käufercourtage bzw. Außenprovision. Trägt der Verkäufer die Maklerkosten, so handelt es sich um eine Verkäufercourtage, auch Innenprovision genannt. Mischformen beider sind ebenfalls möglich. In diesem Ratgeber-Artikel stellen wir Ihnen die Verkäuferprovision vor. Erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile die Innenprovision hat, ob Sie mit dem Makler über die Höhe der Provision verhandeln können und wann genau sie entrichtet werden muss.

1. Nebenkostenpunkt Maklercourtage: Welche Arten gibt es?

Verkäufercourtage

Sie haben sich gegen einen Hausverkauf ohne Makler entschieden? Dann fällt bei einem Hausverkauf mit Makler eine Maklerprovision an. Die Maklerprovision ist das im Maklervertrag vereinbarte Honorar des Maklers. Zu zahlen ist sie erst, nachdem ein Makler eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat. Die Maklercourtage gehört zu den Nebenkosten beim Hausverkauf. Eine erfolgreiche Vermittlung bedeutet, dass die Bemühungen des Maklers in einem Vertragsabschluss für eine Miet- oder Verkaufsimmobilie resultieren. Welche Partei die Maklerprovision bezahlt, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine Miet- oder Verkaufsimmobilie handelt.

Mietimmobilien und das Bestellerprinzip

Mietimmobilien unterscheiden sich in Sachen Maklercourtage vom Hausverkauf. Bei Mietimmobilien gilt in Deutschland seit Juni 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass der Auftraggeber den Immobilienmakler bezahlt. In den meisten Fällen sind es die Immobilienbesitzer, die einen Makler bestellen und mit der Vermittlung beauftragen. Dementsprechend zahlen sie auch sein Honorar. Wenn dagegen Mieter einen Makler engagieren, um mit seiner Hilfe eine Immobilie zu finden, müssen sie die Maklerkosten tragen.

Was bedeutet provisionspflichtig?

Das Wort “provisionspflichtig” taucht im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften auf, die mit einer Provisionszahlung verbunden sind. Allgemein lässt sich sagen: Die Person, die für die Zahlung der Provision verantwortlich ist, ist provisionspflichtig. Beim Bestellerprinzip bezahlt derjenige die Maklergebühren, der den Makler beauftragt hat. Wurde der Makler vom Vermieter beauftragt, ist dieser also provisionspflichtig.

Formen der Maklerprovision bei Verkaufsobjekten

Bei Verkaufsobjekten gilt das Bestellerprinzip nicht. Es ist möglich, dass die beteiligten Parteien sich auf eine Verkäufercourtage, auf eine Käufercourtage (Außenprovision) oder auf eine Mischform beider Provisionsmodelle einigen. Meistens übernehmen Verkäufer das Maklerhonorar, wenn das Objekt in einer Region liegt, in der keine hohe Nachfrage besteht. Dementsprechend beauftragen hier meist die Verkäufer den Makler und bezahlen diesen auch bei erfolgreichem Vertragsabschluss - also bei einem Immobilienkauf. Käufer tragen die Maklerkosten dagegen meistens anteilig in den Regionen, in denen Wohnraum sehr gefragt ist.

Die Verkäufercourtage: Provisionspflicht der Verkäufer

Die Verkäufercourtage, auch Innenprovision genannt, ist die Provision, die ein Makler mit dem Verkäufer einer Immobilie vereinbart hat. Nach Vertragsabschluss wird die Innenprovision vom Verkäufer bezahlt.

Was ist eine Innencourtage?

Da die Verkäuferprovision in der Regel nicht nach außen ausgewiesen wird, trägt sie auch den Namen Innencourtage. Es handelt sich dabei um ein Synonym für die Verkäuferprovision oder auch Innenprovision. Bei dieser Provisionsregelung wird der Maklerlohn, also die Innenprovision, allein zwischen dem Makler und dem Verkäufer verhandelt.

Was ist eine Außenprovision?

Bei dieser Variante der Provisionsregelung zahlt der Käufer der Immobilie. Die Käuferprovision oder auch Käufercourtage ist dabei nach außen in der Immobilienanzeige als solche ausgewiesen und für den Käufer entsprechend ersichtlich.

2. Neues Gesetz: Was ändert sich 2021 für Hausbesitzer?

Verkäufercourtage: Gesetz

Am 12. Juni 2020 wurde das “Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” von der Bundesregierung verabschiedet. Ab Inkrafttreten des Gesetzes am 23.12.2020 hat die Partei, die den Makler beim Immobilienverkauf beauftragt hat (meist der Verkäufer), mindestens 50 Prozent der Maklerkosten zu tragen. Der Verkäufer darf also maximal die Hälfte der Maklerkosten auf den Käufer umlegen. Auf diese Weise sollen Immobilienkäufer entlastet werden.

In der Vergangenheit wurde die Maklerprovision je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt: Während in einigen Bundesländern der Käufer die Provision allein tragen musste, war in anderen Bundesländern bereits eine Teilung üblich. Die neue Regelung vereinheitlicht nun die Provisionsregelung bundesweit und schafft damit klare Bedingungen für Käufer und Verkäufer.

Grundsätzlich findet die neue Provisionsregelung nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen Anwendung, wenn es sich um einen nichtgewerblichen Käufer handelt. Alle Verkäufe von gewerblichen Immobilien, Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Baugrundstücken fallen nicht unter die neue Provisionsregelung. Hier kann die Höhe der Maklerprovision auch weiterhin frei verhandelt werden.

Neuregelung der Maklerprovision ab 23. Dezember 2020

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf.

3. Welche Vorteile hat die Verkäufercourtage?

Das Prinzip der Innenprovision birgt folgende Vorteile für Käufer und Verkäufer:

  • Vorteil für die Verkäufer: Sie können sich den Makler aussuchen, mit dem Sie gerne arbeiten möchten.

  • Vorteil für die Käufer: Sie müssen zusätzlich zu dem hohen Kaufpreis für Ihre Wunschimmobilie nicht auch noch die teuren Maklerkosten tragen.

4. Was ist eine übliche Maklerprovision?

Die Höhe der zu entrichtenden Maklerprovision variiert je nach Bundesland. Auch hängt die Höhe der Courtage von der Situation auf dem regionalen Immobilienmarkt ab. Bei privaten Immobiliengeschäften beträgt die Provision üblicherweise drei bis sieben Prozent des Kaufpreises.

5. Wann ist die Maklercourtage zu bezahlen?

Verkäufercourtage: Kaufvertrag

Die Verkäufercourtage ist beim Hausverkauf nach dem Abschluss eines notariell beglaubigten Kaufvertrags an den Makler zu bezahlen. Bei Verkaufsobjekten sind Makler oft einverstanden, dass die Verkäufer sie erst dann bezahlen, wenn die Verkaufssumme auf ihrem Konto eingegangen ist. Das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerprovision bestimmt zudem, dass der Käufer erst aufgefordert werden darf, seinen Anteil der Provision zu zahlen, nachdem der Eigentümer bzw. Auftraggeber nachweislich seinen Anteil gezahlt hat.

Unsere Immobilienmakler vor Ort beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Immobilienverkauf und zur Maklerprovision. Tragen Sie hierfür die Eckdaten Ihrer Immobilie ganz unverbindlich und kostenlos in unser Bewertungs-Tool ein.

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Erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber-Artikel, wie Sie Ihre Immobilie verkaufen.


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Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

Tim Klamann

Tim Klamann

Standortleiter Berlin

Tim Klamann leitet das Maklerteam in der Hauptstadt am Berliner Standort von McMakler. Sein Team hat in den vergangenen Jahren über 875 Objekte in Berlin und Umgebung erfolgreich verkauft. Unsere Makler in Berlin beraten Sie mit ihrem Wissen kompetent und fachkundig bei der Wertermittlung sowie beim Kauf und Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien, unter anderem in Charlottenburg, Wilmersdorf, Zehlendorf, Schmargendorf und Spandau. Unsere Makler in Berlin beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu unseren Leistungen.

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