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Muster: Formular zur Wohnflächenberechnung

Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFIV) wird nicht einfach die Grundfläche einer Immobilie als Wohnfläche eingetragen. Bestimmte Flächen werden als nicht, oder nur zum Teil bewohnbar eingestuft. So können gewisse Flächen nur zu 50 % oder 25 % in die Berechnung einfließen. Andere Flächen werden überhaupt nicht zur Wohnfläche gezählt. Informationen dazu können Sie aus der Tabelle im Dokument entnehmen.

Wie kann man beim Messen vorgehen?
Vorneweg: Es ist ratsam beim Messen akkurat zu sein, der Gesetzgeber lässt aber eine Toleranz von 10 % zu. Am besten messen Sie zunächst die Grundfläche der Teile der Immobilie aus, die zu 100 % zur Wohnfläche zählen. Danach addieren Sie anteilig die restlichen Flächen, die nur zu 50 % oder 25 % gewertet werden.

Ein Beispielformular zur Wohnflächenbrechnung können Sie sich jetzt kostenlos als PDF herunterladen.

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