Freiwillige Mieterselbstauskunft
Bei einer Mieterselbstauskunft handelt es sich um eine Erklärung des Mietinteressenten gegenüber dem potentiellen Vermieter. Inhalt sind die privaten und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters. Außerdem werden oft Informationen zur Anzahl der zukünftigen Bewohner abgefragt. Grundsätzlich darf die Mieterselbstauskunft Angaben zu Fragen enthalten, die im begründeten Interesse des zukünftigen Vermieters liegen.
Darf eine Mieterselbstauskunft verlangt werden?
Kein Mieter ist verpflichtet eine Mieterselbstauskunft abzugeben. Sie darf also von Wohnungseigentümern nicht verlangt werden. Auf der anderen Seite ist es Vermietern aber nicht verboten, um eine Mieterselbstauskunft zu bitten und diese für die Entscheidung darüber, ob ein Mietverhältnis zustande kommt oder nicht, zu verwenden. Besonders in Gegenden mit einer hohen Wohnungsnachfrage ist es deshalb für Mieter häufig unerlässlich, eine freiwillige Mieterselbstauskunft abzugeben. Wenn sich herausstellt, dass Mieter falsche Angaben in ihrer Mieterselbstauskunft gemacht haben, kann das Mietverhältnis durch den Vermieter unter Umständen fristlos gekündigt werden.
Welche Themen dürfen in einer Mieterselbstauskunft abgefragt werden?
In einer Mieterselbstauskunft dürfen nur bestimmte Themen abgefragt werden. Welche das sind und welche nicht erlaubt sind, sehen Sie übersichtlich in einer Liste im Musterdokument.