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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kauf von Immobilien

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt beim Immobilienkauf die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer.

Damit der Kauf einer Immobilie rechtsgültig wird, brauchen Käufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, denn die Grundbuchämter sind dazu angehalten die Eigentumsumschreibung nur vorzunehmen, wenn auch die Grunderwerbsteuer bezahlt ist. In der Regel hat jeder Anspruch auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, der seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt und keine Steuerrückstände hat. Doch welche Bedeutung hat diese beim Kauf und der Finanzierung von Immobilien, wie bekommt man sie und welche Formalitäten kann der Notar an Ihrer Stelle erledigen? Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

1. Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im siebten Abschnitt des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) verankert und für fast jeden Immobilienkauf erforderlich. Sie wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und dient als Nachweis, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt und auch sonst keine Steuerrückstände zu entrichten hat.

Sobald der Notar die Bescheinigung bekommen hat, legt er sie dem Grundbuchamt vor und der Käufer kann endgültig als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen werden. Die Grundbuchämter nehmen keine Eintragungen vor, wenn keine Erteilung der Bescheinigung vorliegt.

Das bedeutet, dass ohne die Zahlung der Grunderwerbsteuer und die im Ergebnis ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung die Immobilie den Besitzer nicht wechseln und das Geschäft nicht vollständig abgeschlossen werden kann.

Ausnahmen der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nicht bei jedem Immobilienkauf muss die Grunderwerbsteuer entrichtet werden: Der Kauf von Grundstücken, deren Preis unter 2.500 Euro liegt, wird nicht besteuert.

Wenn Grundstücke durch Erbschaft oder Schenkung erworben werden oder wenn der Verkauf zwischen Verwandten ersten oder zweiten Grades erfolgt, fällt ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an. Das bedeutet, dass in solchen Fällen auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, damit der Kauf der Immobilie vollzogen werden kann. Weiterführend können wir Ihnen unseren spezifizierten Ratgeber-Artikel zum Thema Grunderwerbsteuer sparen empfehlen.

Erbschaftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei ausländischen Erben

Erbt eine Person in Deutschland eine Immobilie und hat diese Person keine deutsche Staatsbürgerschaft, so ist eine erbschaftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Das Finanzamt bescheinigt damit, dass die Erbschaftssteuer an das Finanzamt abgeführt wurde. Nur dann kann das Erbe angetreten werden.

2. Wer erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom örtlichen Finanzamt ausgestellt. Hierfür müssen Sie selbst oder eine bevollmächtigte Person einen Antrag an das Finanzamt stellen. Generell hat jeder Steuerzahler, der keine Steuerrückstände vorzuweisen hat, Anspruch auf Auskunft und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung und kann einen Antrag stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie gegen eine Gebühr.

Im Falle eines Immobilienkaufs brauchen Sie sich nicht selbst um das Einholen der Unbedenklichkeitsbescheinigung kümmern. Dies übernimmt in der Regel der Notar. Die Gebühr für die Bescheinigung ist meist in den Notarkosten enthalten.

3. Wozu braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Verkauf?

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Notar und Immobilienverkauf

Wer eine Immobilie kauft, wird nicht automatisch nach Vertragsschluss zum neuen Eigentümer der betreffenden Immobilie. Es müssen noch einige Formalitäten und Steuersachen erledigt werden, bevor der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann: Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben und beurkundet wurde, veranlasst der mitwirkende Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Des Weiteren ist der Notar dazu verpflichtet, eine sogenannte Veräußerungsanzeige in die Wege zu leiten. Eine Veräußerungsanzeige ist ein schriftlicher Hinweis über den Verkauf eines Grundstücks, den der Notar beim Finanzamt hinterlegen muss.

Dabei wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt, damit die Immobilie keinen weiteren Interessenten verkauft werden kann. Im nächsten Schritt stellt das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid aus. Der Käufer der Immobilie muss die Steuer innerhalb eines Monats entrichten. Erst dann stellt das Finanzamt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Der Notar kann anschließend die Unbedenklichkeitsbescheinigung dem Grundbuchamt vorlegen und veranlassen, dass die Auflassungsvormerkung gelöscht und der Käufer endgültig als neuer Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ins Grundbuch eingetragen wird. Ohne der Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfen die Grundbuchämter laut Steuerrecht keine Eintragung vornehmen.

In der Regel möchte jeder Erwerber, dass der Immobilienkauf möglichst schnell rechtsgültig wird. Deswegen ist es in seinem eigenen Interesse, die Grunderwerbsteuer zeitnah zu entrichten. Manche Käufer ziehen es sogar vor, sich die Zahlung der Steuer durch die Bank quittieren zu lassen und direkt danach den Zahlungsbeleg dem Finanzamt bei einem Besuch selber vorzulegen. So können Sie Zeit sparen, indem Sie das Verfahren beschleunigen.

Was sind die Kosten für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet zwischen fünf und fünfzehn Euro und dient als Bestätigung, dass der Käufer seine Steuerschuld beglichen hat.

4. Wozu braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Finanzierung?

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Steuerrecht

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist laut Steuerrecht von enormer Bedeutung für die Finanzierung einer Immobilie: In der Regel machen die Banken die Überweisung eines Kredits davon abhängig, ob im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen werden kann oder noch Steuerrückstände bestehen.

Die Grundschuld dient nämlich als Sicherheit für die finanzierende Bank. Der Eintrag der Grundschuld kann aber erst vorgenommen werden, nachdem der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch steht. Deswegen sind die Entrichtung der Grunderwerbsteuer und die anschließend vom Finanzamt ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung eine unabdingbare Voraussetzung für die Überweisung der Kaufsumme durch die Bank.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ist in den meisten Fällen ein unabdingbares Dokument und entsprechend eine Voraussetzung für den Erwerb einer Immobilie. Sollte man an einer möglichst zügigen Abwicklung des Verkaufs interessiert sein, sollte man sich deshalb so früh wie möglich beim Finanzamt darum bemühen, diese ausgestellt zu bekommen.

McMakler-Lesetipp

Informieren Sie sich in unserem Ratgeber auch über die Themen Grunderwerbsteuer und Erbschaftssteuer.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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