1. Was gehört zum Leistungsspektrum eines Immobilienmaklers?
Der Immobilienverkauf wird durch die Beauftragung eines Maklers erheblich erleichtert. Dessen Aufgabenspektrum geht bei weitem über den vor Ort stattfindenden Verkauf eines Objektes hinaus.
Manche Verkäufer entscheiden sich dazu, keinen Makler zu beauftragen. Diese Immobilienbesitzer sollten sich sicher sein, dass sie qualifiziert sind, den Verkaufsprozess alleine abzuwickeln.
Der Immobilienmakler erfüllt Aufgaben, die meist zeitaufwendig sind und spezifische Kompetenzen erfordern. Beispiele hierfür sind das nötige Fachwissen über die Immobilienbranche oder das Erstellen eines aussagekräftigen Exposés. Darüber hinaus gehören folgende Punkte zum Leistungsspektrum eines Maklers:
Wertermittlung und Immobilienbewertung beim Verkauf einer Immobilie
Beschaffung und Aufbereitung der nötigen Unterlagen für den Verkauf des Objektes wie Energieausweis, Grundbuchauszüge, Grundrisse, Grundsteuerbescheid, usw.
Beratung zu Bau- und Vertragsrecht von Immobilien
Erstellung und ggf. Bearbeitung von qualitativ hochwertigen Objektbildern der Immobilie
Erstellung eines repräsentativen, ansprechenden und werbewirksamen Exposés
Ermittlung der Zielgruppe und Erarbeitung einer Marketingstrategie
Auswahl und Selektierung der Kaufinteressenten
Organisation, Durchführung und Koordination von Besichtigungen, bei denen Interessenten sich einen unmittelbaren Eindruck von der Immobilie machen können
Durchführung der Verkaufsverhandlungen beim Verkauf der Immobilie
Bonitätsprüfung (Zahlungsfähigkeit) der Käufer
Vorbereitung des Notarvertrags und Abstimmung des Notartermins
Eine organisierte und reibungslose Übergabe des Objektes
Nachbetreuung
Im Zentrum der Dienstleistung eines Immobilienmaklers steht nicht nur die Aufgabe der Vermittlung und des Verkaufs, sondern auch die Kundenbetreuung. Schließlich kann das Auftreten eines Maklers, der auch beim ersten unmittelbaren Eindruck einer Immobilie zugegen ist, einen großen Einfluss auf die Entscheidung des potenziellen Abnehmers haben. Doch der Maklervertrag lohnt sich nicht nur für den Käufer.
Info
Für Informationen über den Beruf des Immobilienmaklers lohnt sich ein Blick auf unseren Ratgeber zum Thema “Immobilienmakler werden”.
2. Wie schützen Makler vor teuren Fehlern?
Oft unterlaufen Eigentümern unbewusst ärgerliche Fehler beim privaten Hausverkauf. McMakler befragte rund 200 seiner angestellten Immobilienmakler. Die Ergebnisse dieser Umfrage lassen Rückschlüsse auf Tendenzen im Verbraucherverhalten zu. So gab jeder Zweite der befragten Makler an, dass weniger als 20 Prozent seiner bzw. ihrer Kunden wussten, welche Unterlagen nötig sind, um ein privates Haus zu verkaufen. Gravierender waren allerdings die häufig vorkommenden Fehleinschätzungen seitens der Verkäufer bezüglich des Wertes ihrer Immobilie.
Der Immobilienwert wird häufig überschätzt
Oft haben Verkäufer eine emotionale Bindung zu ihrem Verkaufsobjekt, insbesondere dann, wenn sie selbst einmal in der betreffenden Wohnung oder dem Haus gewohnt haben. Dies führt nicht selten zu Fehleinschätzungen bezüglich des erhofften Verkaufspreises der Immobilie.
So lässt sich aus den Ergebnissen der Umfrage ablesen, dass 42 Prozent aller Immobilienbesitzer den Wert ihres Eigentums zu hoch einschätzten. Vier von zehn der Befragten, die sich im Wert verschätzten, lagen dabei 20 bis sogar 40 Prozent über dem realistisch zu erwartenden Verkaufspreis.
Das Problem: Ein zu hoch angesetzter Preis kann potenzielle Käufer abschrecken. Dies gilt auch, wenn seitens des Verkäufers Verhandlungsbereitschaft besteht. Das geschulte Auge eines Maklers lässt keine Aspekte der Objekteinschätzung unberücksichtigt, hilft bei dem Erwartungsmanagement und beschleunigt so den Verkaufsprozess.
Falsche Bescheidenheit wird zum Geldverlust
Auch kommt es vor, dass Besitzer den Wert ihres Eigentums geringer einschätzen, als dieser tatsächlich ist. In knapp zehn Prozent der Fälle haben Eigentümer den Verkaufspreis ihrer Immobilie zu niedrig eingeschätzt. Jeder Achte lag mit seiner Schätzung 20 bis 40 Prozent unter dem Verkaufspreis vergleichbarer Objekte.
Einem Immobilienbesitzer, der sich auf diese Weise verschätzt, geht Geld verloren. Eine Beispielrechnung: Man gehe von dem in Deutschland herrschenden Durchschnittspreis einer Immobilie von 200.000 Euro aus. Sollte ein Verkäufer sich hier um 20 Prozent verschätzen, so macht er 40.000 Euro Verlust. Die Maklerkosten in Form der Maklerprovision hätten dagegen nur bei circa 10.000 Euro gelegen. Selbst, wenn der Verkäufer diese Courtage alleine zu entrichten hätte, gingen ihm im Vergleich zum Maklerauftrag noch immer 30.000 Euro verloren.
3. Wann fallen bei der Beauftragung eines Maklers Kosten an?
Ein Makler geht durch seine Vermittlung in Vorleistung und erhält die Maklerprovision und damit sein Honorar, wenn der Kaufvertrag durch seine Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist. In der Regel halten Makler in ihren Geschäftsbedingungen fest, dass die Provision mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrags fällig ist. In der Praxis wird meist ein Zahlungsziel von sieben bis 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags gewährt. Mit Verkäufern werden teilweise Sonderregelungen getroffen, sodass sie ihren Anteil an der Maklerprovision erst bezahlen müssen, wenn der Kaufpreis fällig bzw. auf dem Konto eingegangen ist. Bei Vermietungen gilt immer das Bestellerprinzip, wonach die Partei die Maklerprovision übernehmen muss, die den Makler beauftragt hat.
Neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten
Am 23. Dezember 2020 trat ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten in Kraft, wonach beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses die Maklercourtage auf Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden muss. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel über die "Verteilung von Maklerkosten beim Immobilienverkauf".
4. Was sind die Vorteile eines Makleralleinauftrags?
Wenn Sie einen Makler mit einem Makleralleinauftrag beauftragen, legen Sie damit gleichzeitig den Verkauf Ihrer Immobilie in die Hände eines einzelnen Maklers. Der Alleinauftrag wird über eine feste Dauer geschlossen und dem Makler wird nur bei Erfolg eine festgelegte Provision bezahlt. Der Makleralleinauftrag stellt eine Sicherheit für beide Seiten dar. Durch die Exklusivität und die vorab festgelegte Dauer wirkt sich ein Alleinauftrag sehr positiv auf das Engagement eines Maklers aus und hilft daher besonders dabei, wenn Sie eine Immobilie schnell verkaufen möchten. Bei einem “einfachen Makleralleinauftrag” sind Sie als Auftraggeber außerdem berechtigt, selbst nach Interessenten zu suchen und die Immobilie letztendlich ohne Makler zu verkaufen.
Rechtsurteil zur automatischen Vertragsverlängerung
Darf sich ein Makleralleinauftrag sich automatisch verlängern? Auskunft dazu gibt Philipp Takjas, Syndikusanwalt von McMakler, in einem weiteren Ratgeberartikel zum Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zum Makleralleinauftrag vom 6. Februar 2019.
Fazit
Wer nicht selbst ein ausgeschriebener Experte der Immobilienbranche ist, sollte davon Abstand nehmen, den mehrschrittigen und arbeitsintensiven Prozess der Vermarktung und des Verkaufs einer Immobilie ohne professionelle Hilfe abzuwickeln und stattdessen einen Maklervertrag abschließen. Ein Makler hilft nicht nur bei der Beschaffung aller nötigen Dokumente und der Kundenbetreuung, sondern schützt mit seinem Wissen über den Immobilienmarkt auch vor Fehleinschätzungen bezüglich des Preises. Diese Fehleinschätzungen können entweder zur Folge haben, dass kein Interesse an der Immobilie generiert werden kann oder dass die Immobilie zu günstig veräußert wird. Beides sind Szenarien, die nicht im Interesse des Verkäufers sind. In diesem Fall spart man mit der Beauftragung eines Makler Geld, Zeit und Nerven.
Disclaimer
Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).