Anliegerbeiträge: Diesen Kostenfaktor sollten Immobilienkäufer kennen
Letztes Update: 11.05.2023
Anliegerbeiträge gehören zu den Erschließungskosten eines Grundstücks und sind ein wesentlicher Kostenfaktor für jeden Immobilienkäufer. So müssen sich Grundstückseigentümer als Anlieger an den Kosten von öffentlichen Bauprojekten in nächster Umgebung beteiligen. Welche rechtlichen Grundlagen dies hat und wie hoch die Anliegerbeiträge ausfallen, erfahren Sie hier.
Was sind Anliegerbeiträge? Rechtliche Grundlage im Baugesetzbuch
Bei Anliegerbeiträgen handelt es sich um eine Form der finanziellen Beteiligung von Grundstückseigentümern etwa an Straßenbaumaßnahmen oder dem Ausbau des Kanalisationssystems. Zwar sind die Gemeinden grundsätzlich selbst für die Erschließung von Bauland verantwortlich. Allerdings können sie gemäß § 127 des Baugesetzbuches (BauGB) Erschließungskosten geltend machen. Anliegerbeiträge dienen dementsprechend dazu, die Kosten auf verschiedene Parteien zu verteilen, anstatt sie ausschließlich der Gemeinde oder Stadt aufzubürden. Anlieger sind Eigentümer, deren Grundstück direkt an der betreffenden Straße oder dem Bauprojekt liegt und daher unmittelbar von der Baumaßnahme betroffen ist.
Das Gesetz im Wortlaut:
Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind
die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze;
die öffentlichen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege);
Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete; Sammelstraßen sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die selbst nicht zum Anbau bestimmt, aber zur Erschließung der Baugebiete notwendig sind;
Parkflächen und Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, soweit sie Bestandteil der in den Nummern 1 bis 3 genannten Verkehrsanlagen oder nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind;
Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, auch wenn sie nicht Bestandteil der Erschließungsanlagen sind.
Der Erschließungsbeitrag kann für den Grunderwerb, die Freilegung und für Teile der Erschließungsanlagen selbständig erhoben werden (Kostenspaltung).
Das Recht, Abgaben für Anlagen zu erheben, die nicht Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind, bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für Anlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser.
Anteilige Kostenverteilung: Wie hoch sind Anliegerbeiträge?
Wie hoch die Anliegerbeiträge im konkreten Fall sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt beispielsweise die Größe des Grundstücks, die Art und der Umfang der Baumaßnahme sowie die Anzahl der betroffenen Anlieger. Daher können die Kosten für Anliegerbeiträge stark variieren und nicht genau vorhergesagt werden.
Faustregel:
Je höher der Nutzen für die Anwohner, desto höher der zu zahlende Betrag.
Zunächst wird der Umfang der Maßnahme festgelegt, zum Beispiel die Länge der Straße oder der Kanalleitung, die Breite der befestigten Fläche sowie der Umfang der Baumaßnahme. Dann wird der Kostenanteil bestimmt, den die Anlieger tragen müssen. Dieser Anteil hängt von mehreren Aspekten ab, wie der Art der Maßnahme, der Lage des Grundstücks oder der Nutzung des Grundstücks.
In vielen Fällen werden die Kosten pro Quadratmeter berechnet. Dies bedeutet, dass die Anliegerbeiträge auf der Grundlage der Größe Ihres Grundstücks berechnet werden. Zum Teil können auch andere Faktoren berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Art der Nutzung des Grundstücks, die Entfernung von der Baumaßnahme oder die Geschossfläche des Gebäudes.
Merke:
Die Berechnung von Anliegerbeiträgen hängt vom Ort und von der Art der Baumaßnahme ab. Es ist daher am besten, sich bei der örtlichen Verwaltung oder einem Fachanwalt für Kommunalrecht über die genauen Regeln und Vorschriften in Ihrer Gemeinde zu informieren.
Wie unterscheiden sich Erschließungs- und Anliegerbeiträge?
Erschließungsbeiträge und Anliegerbeiträge sind zwei Begriffe, die oft im Zusammenhang mit öffentlichen Bauprojekten verwendet werden. Erschließungsbeiträge sind Gebühren, die von den Eigentümern von Grundstücken gezahlt werden müssen, um ihre Grundstücke an das öffentliche Straßennetz, an das Wasser- und Abwassersystem sowie andere öffentliche Einrichtungen anzuschließen. Sie werden somit erhoben, um die Kosten für die Erschließung neuer Baugebiete zu decken.
Anliegerbeiträge hingegen sind Gebühren, die von den Eigentümern von Grundstücken gezahlt werden müssen, wenn öffentliche Baumaßnahmen in ihrer unmittelbaren Umgebung stattfinden, wie beispielsweise der Bau oder die Erweiterung von Straßen oder Gehwegen. Die Anliegerbeiträge sollen die Kosten für die Baumaßnahmen auf die Anlieger verteilen, die direkt davon profitieren.
In vielen Fällen können Erschließungsbeiträge und Anliegerbeiträge gemeinsam erhoben werden, wenn beispielsweise eine neue Siedlung gebaut wird und die Grundstücke gleichzeitig an das öffentliche Straßennetz angeschlossen werden müssen.
Fazit: Anliegerbeiträge beim Grundstücks- oder Immobilienkauf einkalkulieren
Anliegerbeiträge sind ein wichtiger Aspekt, der beim Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu berücksichtigen ist. Sie dienen dazu, die Kosten von öffentlichen Bauprojekten auf verschiedene Parteien zu verteilen, und können eine erhebliche finanzielle Belastung für Anlieger darstellen. Die Höhe der Anliegerbeiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist im Voraus oftmals schwer abzuschätzen. Dennoch gibt es für Eigentümer auch Vorteile der Anliegerbeiträge, wie die Verbesserung der Infrastruktur und die Wertsteigerung von Grundstücken. Immobilienkäufer sollten sich bewusst sein, dass Anliegerbeiträge Teil der Gesamtkosten sein können, und dies bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen.