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Eigenheimzulage – alles Wichtige im Überblick

Der deutsche Staat unterstützte Familien beim Kauf oder Bau von Wohneigentum.

Die Eigenheimzulage, kurz EHZ, war ein finanzieller Zuschuss vom deutschen Staat, der Familien den Erwerb von Wohneigentum erleichtern sollte. Welche Wirkungen entfaltete die Eigenheimzulage? Und was hatte es mit dem Baukindergeld auf sich, das über ein Jahrzehnt später eingeführt wurde? Das erfahren Sie in diesem Lexikonbeitrag.

Was war die Eigenheimzulage?

Im Jahr 1995 führte der Gesetzgeber die Eigenheimzulage vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes ein. Es handelte sich um eine staatliche Förderung, die die Bürger bei der Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum unterstützen sollte. Gerade einkommensschwächeren Familien sollte es mit der Eigenheimzulage erleichtert werden, eine Immobilie zu erwerben. Begünstigt waren alle unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige, die ein Haus oder eine Wohnung im Inland bauen oder kaufen wollten und ihr Wohneigentum zu Wohnzwecken nutzen wollten. Die Eigenheimzulage gab es vom 26. Oktober 1995 bis zum 31. Dezember 2005. Ihre Rechtsgrundlage bildete das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) des Bundes.

Welche Effekte hatte die Eigenheimzulage?

Familien bezogen Häuser in ländlichen Kommunen oder in den Randbezirken.Einkommensschwächere Familien konnten für zehn Jahre von der Eigenheimzulage profitieren– in diesem Zeitraum ließ sich beobachten, welche sozialen und stadtplanerischen Wirkungen die staatlichen Förderungen entfalteten.

  1. 1.

    Mehr Familien leisteten sich eine Immobilie

    Das Ziel der sozialen Förderung wurde erreicht: Dank der Eigenheimzulage konnten sich mehr Familien mit geringem Einkommen eine Immobilie leisten. In manchen Regionen Deutschlands hatte die Förderung eine fundamentale Bedeutung beim Bau oder Kauf des eigenen Zuhauses.

  2. 2.

    Die Eigenheimzulage beeinflusste das Stadtbild

    Gesicht der Kommunen veränderte sich. Über 50 Prozent der Familien, die von der EHZ profitierten, nutzen die Förderung, um bestehende Immobilien instand zu setzen und auszubauen, wie Wirkungsanalysen der Eigenheimzulage zeigten. Das Stadtbild wurde sichtbar aufgewertet. 44 Prozent leisteten sich einen Neubau, wodurch die ländlichen Regionen mehr Einwohner gewannen, während sich die Randbezirke der Städte ausweiteten. Die Kommunen erhielten also einen verjüngten Anstrich und wuchsen an.

Das Baukindergeld – eine Neuauflage der EHZ

Am 1. Januar 2018 kam es zu einem Revival der Eigenheimzulage: Die Große Koalition aus CDU/CSU führte das Baukindergeld ein, das bis zum 31. März 2021 galt. Die Zielgruppe waren Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Als Bauherren beziehungsweise Hauskäufer erhielten sie über zehn Jahre hinweg 1.200 Euro pro Kind.

Wenn Sie im oben genannten Zeitraum erstmalig eine Baugenehmigung für einen Neubau bzw. einen Kaufvertrag für einen Altbau unterschrieben haben und zum Geltungszeitraum zur Zielgruppe gehören, können Sie das Baukindergeld auch noch nachträglich beantragen. Der Antrag auf die staatliche Förderung ist bis 31. Dezember 2023 möglich, eine Verlängerung ist nicht geplant.

Gut zu wissen:

Die staatliche Förderung muss nicht versteuert werden und wird bei der Grundsicherung im Alter nicht als Einkommen berücksichtigt.

Die Bayerische Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus

In Bayern sollten mehr Bürger Wohneigentum erwerben.Einen Sonderweg zur Förderung des selbst genutzten Wohneigentums ging der Freistaat Bayern: Mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus erhöhte er das auf 1.200 Euro bezifferte Baukindergeld des Bundes um 300 Euro. Außerdem gewährte die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) mit der Bayerischen Eigenheimzulage einen einmaligen Zuschuss, um Wohneigentum in Bayern zu bilden.

Mit der Zuwendung wollte die Landesregierung erreichen, dass mehr bayerische Bürger Wohneigentum erwerben und sich dadurch stärker an den Wohnort binden. Die Kommunen sollten dadurch ein stabiles und nachhaltiges Bevölkerungswachstum erfahren. Von der Förderung im Freistaat konnten alle profitieren, die ab dem 1. Juli 2018 und bis zum 31. Dezember 2020 eine baurechtliche Genehmigung erhalten oder einen notariellen Kaufvertrag geschlossen hatten. Eine weitere Bedingung war: Wer einen Antrag auf Förderung stellen wollte, musste seinen festen Wohnsitz in Bayern haben und dort mindestens 12 Monate ununterbrochen einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sein.

Sowohl für das Bayerische Baukindergeld Plus als auch für die Bayerischen Eigenheimzulage können keine Anträge mehr gestellt werden.

Kommt die Eigenheimzulage wieder?

Die Bundesregierung plant kein Comeback der Eigenheimzulage. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie die Finanzierungskonditionen verschiedener Kreditinstitute vergleichen. Schenken Sie bei dieser Gelegenheit den Bauzinsen besondere Aufmerksamkeit, erstellen Sie einen Tilgungsplan und vereinbaren Sie mit dem Kreditgeber idealerweise die Möglichkeit einer Sondertilgung. Damit sind Sie gut aufgestellt, um Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

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