Gemarkung: Die größte Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters
Letztes Update: 15.03.2022
Die Gemarkung ist eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters, die aus mehreren Fluren besteht. Flurstücke und Grundstücke einer Gemeinde bzw. einer Stadt werden durch die Gemarkung zusammengefasst und bezeichnet.
Die Angaben zur Gemarkung eines Grundstücks finden sich im Grundbuch und bezeichnen das Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet. In vielen Fällen umfasst eine Gemarkung eine gesamte Gemeinde. Es kann aber auch sein, dass eine Gemeinde aus mehreren Gemarkungen besteht oder eine Gemarkung gleich mehrere Gemeinden umfasst. Wie eine Gemarkung zustande kommt, wozu Gemarkungen dienen und wo Sie die Gemarkung für Ihr Grundstück in der Regel finden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
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1. Was versteht man unter einer Gemarkung?
Die Gemarkung bezeichnet eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters und schließt mehrere Grundstücke und Flurstücke zu einem Gebiet zusammen. Sie ist das größte Flächenmaß des Liegenschaftskatasters und wird in Flure unterteilt. Flure bilden im Grundbuch die Nutzungsfläche einer Siedlung ab, und beschreiben einen mittelgroßen Messungsbereich.
In Deutschland ist die gesamte Landesfläche in Flurstücke unterteilt, die wiederum in Gemarkungen zusammengefasst werden. Diese Gemarkungen sind unterschiedlich groß. Teilweise stimmen die Gemarkungsgrenzen mit den Gemeindegrenzen überein, Gemarkungen können aber auch nur einen Teil der Gemeinde oder gleich mehrere Gemeinden umfassen. Benannt werden die Gemarkungen meist nach der Ortschaft, die sich auf dem Gebiet der Gemarkung befindet. Bei größeren Städten, die mehrere Gemarkungen umfassen, sind diese in der Regel nach den Stadtteilen benannt. Die Gemarkungsgrenzen werden im Gelände mit sogenannten Marksteinen gekennzeichnet.
2. Wie entsteht eine Gemarkung?
Der Begriff der Gemarkung löste in Deutschland erst erst in den 1930er Jahren den bis dahin geläufigen Begriff des Steuerbezirks ab. Bis dato wurde der aus dem Mittelalter stammende Begriff “Markung” als Synonym für “Grenze” benutzt und konnte sowohl die Grenze einer Gemeinde als auch die Umgrenzung eines Steuer- oder Gerichtsbezirks bezeichnen. Damals wurden mit dem Begriff “Markung” bestimmte, zusammenhängende Gebiete bezeichnet. Mit der Einführung des Liegenschaftskatasters wurden die Gemarkungen übernommen. Das Kataster unterteilte diese wiederum in Flure und Flurstücke, die jeweils nummeriert wurden.
3. Wo findet man die Gemarkung?
Um herauszufinden, zu welcher Gemarkung ein Flurstück oder ein Grundstück gehört, gibt es mehrere Anlaufstellen. Die erste ist das im jeweiligen Bundesland zuständige Geoportal. So kann beispielsweise in Nordrhein-Westfalen online im Geoportal nach Gemarkungen bzw. Flurstücken gesucht werden. Werden Sie in Ihrem Bundesland auf diese Weise nicht fündig, können Sie sich an das Grundbuch- bzw. Katasteramt wenden.
Die Gemarkung eines Grundstücks wird im Grundbuch in Abteilung I unter den Angaben zum Grundstück aufgeführt. Die Spalte Drei gibt Auskunft über Gemarkung, Flur und Flurstück. Nach der Grundbuchordnung erfolgen die Eintragungen auf Grundlage der amtlichen Bezeichnungen aus dem Liegenschaftskataster.
Was ist das Kataster?
Das Kataster oder auch Liegenschaftskataster ist das nationale Verzeichnis aller Flurstücke und deren Beschreibung. Es unterteilt die gesamte Fläche Deutschlands in Gemarkungen, Flure und Flurstücke. Die Führung des Liegenschaftskatasters übernimmt in Deutschland das Katasteramt. Mehr zum Thema können Sie in unserem Artikel Katasteramt nachlesen.
4. Welche Rolle spielen Gemarkungen für die Gemeinde?
Gemarkungen werden als Flächeneinheit verwendet und stellen keine politischen Verwaltungseinheiten dar. Verwaltungseinheiten sind beispielsweise eine Gemeinde oder Stadtbezirke. Die Bezeichnung der Gemarkung entspricht häufig dem Namen der Gemeinde oder der Ortschaft, die sich auf dem Gebiet befindet und oft sind auch die Grenzen der Gemarkung mit der Gemeindegrenze identisch. Ebenso können die Grenzen aber auch voneinander abweichen, denn bei Gebietsreformen oder Eingemeindungen werden die Gemarkungen nicht verändert oder umbenannt. Kurz gesagt: Während sich die Verwaltungsgrenzen der Gemeinden mit den Jahren immer wieder verändert haben, sind die Gemarkungen unverändert geblieben. So liegen häufig mehrere Gemarkungen auf einem Gemeindegebiet oder aber Gemarkungen erstrecken sich über mehrere Gemeinden und Ortschaften.
Um herauszufinden, ob eine Wertminderung vorliegt und wie hoch diese ist, können Eigentümer oder potenzielle Käufer einen Makler mit der Immobilienbewertung beauftragen.
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Lesen Sie in unserem Ratgeber mehr über die Liegenschaftskarte.
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