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Grundbesitzabgaben: Beteiligung an Infrastrukturkosten

Grundbesitzabgaben fallen jährlich an.

Haus- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, jedes Jahr Grundbesitzabgaben zu leisten. Diese beziehen sich auf die Nutzung der Infrastruktur rund um das eigene Grundstück und setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. In vielen Fällen können die einzelnen Komponenten der Grundbesitzabgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie vom Grundstückseigentümer entrichtet werden, obwohl er das Grundstück vermietet oder verpachtet.

Grundbesitzabgaben können vom Eigentümer oder Mieter getragen werden

Zu den Grundbesitzabgaben gehören: Grundsteuern, Abfallgebühren, Abwassergebühren, Winterdienst, Straßenreinigungskosten sowie Straßenbau- und Erschließungsbeiträge. Über die Höhe der Abgaben werden Grundstückseigentümer einmal im Jahr durch einen Bescheid ihrer Kommune informiert. Wer sein Grundstück vermietet oder verpachtet, kann einige Beiträge der Grundabgaben auf die Mieter umlegen.

Grundsteuern

Mit der Grundsteuer wird das Eigentum an einem Grundstück jährlich besteuert. Dabei existiert eine Unterscheidung zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke. Die neue Grundsteuer-Reform sieht außerdem ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer C vor, die auf baureife Grundstücke erhoben werden soll. Die Grundsteuer für ein Haus kann im Rahmen der Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Immobilie vermietet wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Vermieter die Steuer selbst bezahlt und sie nicht als Nebenkosten auf seine Mieter umlegt.

Grundbesitzabgaben sind in vielen Fällen von der Steuer absetzbar.

Abfallgebühren

Für den Umgang mit dem Müll, der bei der Grundstücksnutzung entsteht, wird ebenfalls eine Gebühr fällig. Diese bezieht sich auf die Müllverwertung sowie die Zuteilung, Aufstellung und Entleerung der Abfalltonnen. Wie hoch die Müllgebühren für ein Grundstück ausfallen, ist von folgenden vier Faktoren abhängig:

  • Abfallart (etwa Bio- oder Restmüll)

  • Anzahl und Größe der Mülltonnen

  • Art der Entleerung

  • Häufigkeit der Entleerung

Auch hier gilt: Ergeben sich die Gebühren aus der Verpachtung oder Vermietung eines Grundstücks, können sie steuerlich geltend gemacht werden, solange der Eigentümer sie nicht im Rahmen der Mietnebenkosten auf die Mieter umlegt.

Abwasserbeitrag

Abwassergebühren beziehen sich auf die Einbringung des häuslichen Schmutzwassers und des Niederschlagswassers, das von befestigten Flächen abfließt, in das öffentliche Abwassernetz. Im Falle der Vermietung eines Grundstücks können auch die Abwasserkosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Höhe der Kosten variiert zwischen den einzelnen Gemeinden im Bundesgebiet stark, da sie immer in Abhängigkeit der örtlichen Wasserbetriebe steht. Die Entwässerungsabgabensatzung einer Stadt gibt Aufschluss über die Höhe und den Berechnungsmaßstab der Abwassergebühr.

Kosten für Winterdienst und Straßenreinigung

Ebenfalls kommunal geregelt werden die Reinigung und Schneeräumung auf den Straßen. Doch wer ist eigentlich für Winterdienst und Straßenreinigung zuständig? Die jeweilige Stadt, in der sich das Grundstück befindet, gibt die Zuständigkeit vor. Das heißt, in einigen Kommunen hat sich der Grundstückseigentümer selbst, in anderen die Kommune um diese Aufgaben zu kümmern. Ist die Stadt zuständig, erhebt sie für diese Leistung entsprechende Gebühren.

Grundbesitzabgaben beinhalten unter anderem die Kosten für die Straßenreinigung.

Straßenbaubeiträge

Straßenbaubeiträge werden für die Nutzung öffentlicher Verkehrsstraßen, Wege und Plätze erhoben. Kosten für Reparaturen, wie das Ausbessern eines Schlaglochs, sind darin nicht enthalten. Grundsätzlich sind die Gebühren von den Grundstückseigentümern zu entrichten, die von den Verbesserungsmaßnahmen direkt profitieren, zum Beispiel weil sich ihr Grundstück über die betroffene Straße erreichen lässt. Hierzu zählen nicht nur Eigentümer, sondern auch andere Nutzungsberechtigte – etwa Personen, die vom Erbbaurecht Gebrauch machen. Je nach Art der vorgenommenen baulichen Maßnahmen, der Grundstücksgröße und der Nutzung der öffentlichen Wege und Plätze durch den Grundstückseigentümer, kann die Höhe der Straßenbaugebühren stark variieren.

Erschließungskosten

Der Anschluss des Grundstücks an die öffentlichen Versorgungsnetze wird über den Erschließungsbeitrag durch den Grundstückseigentümer mitfinanziert. Die Gebühr kann nicht auf eventuelle Mieter des Grundstücks umgelegt werden. Entscheidend für die Höhe der Kosten sind Faktoren wie die Grundstückslage, der Aufwand der Erschließung und die zuständige Gemeinde. Die Gebühren können für folgende Leistungen erhoben werden:

  • Wasser- und Abwasseranschlüsse

  • Strom- und Gasanschlüsse

  • Kabelanschlüsse für Fernsehen und Telefon

Höhe der Grundbesitzabgaben individuell prüfen!

Über die Grundbesitzabgaben beteiligen sich Grundstückseigentümer in Deutschland am Ausbau und an der Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktur rund um ihr Grundstück. Da es hinsichtlich der Fälligkeit und der Berechnung der einzelnen Gebührenbestandteile bundesweit sehr große Unterschiede gibt, informieren Sie sich am besten in jedem Fall bei Ihrer Kommune.

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