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Notarielle Vollmacht beim Immobilienverkauf

Beim Immobilienverkauf in Vertretung wird eine notarielle Vollmacht benötigt.

Eine Vollmacht ist ein gutes Mittel, um für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit oder für eine Abwesenheit vorzusorgen. Bei Immobilienangelegenheiten wie dem Verkauf eines Hauses reicht eine private Vollmacht jedoch nicht aus. Für solche Anlässe benötigen Sie eine notarielle Vollmacht. Was eine notarielle Vollmacht ist, haben wir in diesem Lexikonbeitrag für Sie zusammengefasst.

Was ist eine Vollmacht?

Durch eine Vollmacht berechtigen Sie eine Person dazu, in Ihrem Namen rechtskräftige Geschäfte zu tätigen. Je nach Aufbau der Vollmacht können Sie beeinflussen, ob die Rechte zweckgebunden sind oder generell gelten. Auch lässt sich die Gültigkeit der Vollmacht temporär begrenzen. Für unterschiedliche Zwecke eignen sich verschiedene Arten von Vollmachten.

Je nach Zweck gibt es verschiedene Arten von notariellen Vollmachten.

Welche Arten von Vollmachten gibt es?

Die Art einer Vollmacht hängt eng mit ihrem Zweck zusammen. Vollmachten finden sich in zahlreichen Bereichen des juristischen Alltags. Das Recht, Immobilien zu verkaufen, kann mit unterschiedlichen Arten der Vollmacht übertragen werden.

Generalvollmacht für den Immobilienverkauf

Viele Vollmachten werden für den Fall gesundheitlicher Einschränkungen im Alter erstellt, zum Beispiel bei Demenz. Mit einer solchen Vollmacht lässt sich sicherstellen, dass die eigenen Rechtsgeschäfte von einem Vertrauten geregelt werden und nicht von einem unbekannten Betreuer, der vom Gericht bestellt wurde. Eine Generalvollmacht überträgt dem Bevollmächtigten zahlreiche Rechte. Dazu gehört der Verkauf der Immobilien des Vollmachtgebers. Wenn dieser beispielsweise im Alter in ein Pflegeheim muss, kann ein bevollmächtigter Verwandter die Kosten dafür mit dem Verkauf von dessen Haus finanzieren.

Vollmacht bei Abwesenheit

Häufig werden Vollmachten erstellt, wenn eine Person aus terminlichen Gründen bei einer Rechtsangelegenheit schlicht nicht anwesend sein kann. Wenn beispielsweise die Details eines Kaufvertrags für eine Immobilie bereits vorab ausgehandelt sind, kann so ein bevollmächtigter Vertrauter die finale Vertragsunterschrift leisten. Auch bei einem Auslandsaufenthalt können Rechtsgeschäfte mit einer Vollmacht an einen Bevollmächtigten übertragen werden.

Verkaufsvollmacht für Immobilien

Für den Hausverkauf eignet sich eine zweckgebundene Vollmacht. Im Text dieser Verkaufsvollmacht wird dann genau der Zweck festgehalten, für den der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers handeln darf. Dabei lassen sich präzisere Inhalte festlegen. Zum Beispiel kann ein gewisser Zeitraum in der Vollmacht bestimmt werden, innerhalb dessen der Verkauf entweder gelingt oder womöglich die Verkaufssumme gesenkt wird. Auch ein Mindestkaufbetrag lässt sich in der Vollmacht festlegen. Damit wird sichergestellt, dass der Verkauf im Sinne des Vollmachtgebers geschieht.

Eine Vollmacht für den Verkauf wird zudem häufig ausgestellt, wenn eine Erbengemeinschaft über eine Immobilie entscheiden muss. Dann einigen sich die Erben darauf, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös unter sich aufzuteilen. Zu diesem Zweck wird einer der Erben oder ein Immobilienmakler mit einer Verkaufsvollmacht für die Immobilie ausgestattet.

Zur Beauftragung eines Maklers gehört immer die Ausstellung einer Verkaufsvollmacht. Nur so wird rechtlich sichergestellt, dass der Makler im Auftrag seines Kunden handelt. Von dieser Sicherheit profitieren alle Parteien. Durch den Vollmachtstext lässt sich der Wille des Kunden eindeutig ausdrücken, sodass der Makler diesen präzise umsetzen kann.

Experten beraten Sie beim Aufsetzen einer notariellen Vollmacht.

Was ist eine „notarielle Vollmacht“?

Vorab muss gesagt werden, dass viele Vollmachten nicht notariell beglaubigt sein müssen. Gerade bei kleineren Rechtsgeschäften kann schon eine handschriftliche Vollmacht ausreichen, solange sie unterschrieben wurde. In bedeutenderen Angelegenheiten, wie einem Immobilienverkauf, ist es jedoch nicht nur ratsam, sondern auch rechtlich vorgeschrieben, eine notarielle Vollmacht vorzuweisen. Sowohl die Verkaufsvollmacht als auch die Generalvollmacht müssen von einem Notar beglaubigt werden.

Es gibt zwei Wege, wie eine Vollmacht im allgemeinen Sprachgebrauch als notariell beglaubigt qualifiziert werden kann. Der sicherste Weg ist die Beglaubigung der gesamten Vollmacht durch einen Notar. Dies nennt sich in der Fachsprache notarielle Beurkundung. Dabei kann die Vollmacht gemeinsam mit dem Notar aufgesetzt werden. So können einfache Fehler und Unklarheiten in der Vollmacht verhindert werden, die möglicherweise die gesamte Vollmacht rechtlich in Zweifel ziehen würden. Der Notar bestätigt dann den Inhalt und die Rechtsgültigkeit des Textes und dass die Vollmacht bei voller Geschäftsfähigkeit ausgestellt wurde. Damit kann der Bevollmächtigte den Immobilienverkauf rechtskräftig vollziehen.

Der andere Weg zur notariell beglaubigten Vollmacht ist etwas kürzer. Dabei wird nur die Unterschrift des Vollmachtgebers notariell bestätigt. In der Fachsprache ist dies die notarielle Beglaubigung. Dann findet keine Überprüfung der Rechtsgültigkeit des Inhalts statt. Der Notar bestätigt nur, dass die Unterschrift vom Vollmachtgeber bewusst getätigt wurde.

Bei Immobilienangelegenheiten wie dem Hauskauf ist mindestens eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift notwendig. Eine notarielle Vollmacht für den Immobilienverkauf muss höchste Ansprüche erfüllen. Es lohnt sich, bei solch bedeutsamen Angelegenheiten den gesamten Rechtstext notariell beglaubigen zu lassen. Dies ist allerdings mit gewissen Gebühren verbunden.

Die Beglaubigung einer Vollmacht beim Notar verursacht Kosten.

Kosten einer notariellen Vollmacht

Die Kosten für Leistungen eines Notars sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgehalten. Die Gebühren für eine notarielle Beglaubigung der gesamten Vollmacht sind abhängig vom Vermögen des Vollmachtgebers. Dieses wird zur Hälfte zur Berechnung der Notarkosten herangezogen. Bei einem Vermögen von 50.000 Euro wird also ein Vermögen von 25.000 Euro zur Berechnung herangezogen. Mit einem Regelsatz 1,0 ergeben sich für die notarielle Vollmacht in diesem Fall Gebühren in Höhe von 115 Euro netto. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro, das hälftig herangezogen wird, liegen die Gebühren für die notarielle Vollmacht demnach bei 165 Euro netto.

Wenn nur die Unterschrift der Vollmacht notariell beglaubigt wird, liegen die Gebühren für den Notar deutlich niedriger. Die Notarkosten liegen bei 10 Euro pro Dokument oder 1 Euro pro Seite. Es wird immer der höhere Betrag fällig.

Ab wann ist eine notarielle Vollmacht gültig?

Der Beginn der Gültigkeit der notariellen Vollmacht lässt sich individuell festlegen. Häufig wird die notarielle Vollmacht für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit ausgestellt. Dann wird allerdings eine öffentliche Urkunde über diese Verfassung notwendig. Das bedeutet einen hohen bürokratischen Aufwand. Darauf sollten alle Beteiligten bei der Vereinbarung vorbereitet sein. Erst mit der Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit erhält der Bevollmächtigte das Recht, die Immobilien des Vollmachtgebers zu verwalten.

Es kann jedoch auch verabredet werden, dass eine notarielle Vollmacht schon mit dem Tag der Ausstellung gültig wird. Oder es wird ein anderer, präziser Zeitpunkt festgeschrieben. So lässt sich einiges an Verwaltungsaufwand sparen. Auch hier können Ihnen Experten mit gutem Rat zur Seite stehen. Bei einer solch bedeutsamen Handlung, wie dem Ausstellen einer notariellen Vollmacht, sollte immer der Weg der größtmöglichen Sicherheit gegangen werden. Mit der richtigen notariellen Vollmacht gelingt der reibungslose Verkauf der Immobilie.

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