Wohnriester – staatliche Zulage für den Hausbau
Letztes Update: 26.09.2022
Mit dem Wohnriester-Programm fördert der Staat den Bau und Kauf von Wohneigentum. Damit soll die große Bedeutung von eigenem Wohnraum für die Altersvorsorge gewürdigt werden. In diesem Lexikonbeitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen angehende Immobilieneigentümer erfüllen müssen, um optimal von Wohnriester zu profitieren.
Was ist eigentlich Wohnriester?
Wohnriester ist ein staatliches Förderprogramm, das 2008 eingeführt wurde. Es orientiert sich am Prinzip der Riester-Rente und möchte die private Altersvorsorge unterstützen. Ein abbezahltes Eigenheim, das mietfreies Wohnen sichert, wird als wichtiger Beitrag zur Absicherung im Alter angesehen. Daher wird Wohnriester ebenfalls als Eigenheimrente bezeichnet. Beim Wohnriester erhalten Bauherren und Hauskäufer einen staatlichen Zuschuss, um ihre Baufinanzierung abzubezahlen.
Hinweis: Zur Nutzung von Wohnriester sind Personen berechtigt, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu gehören vor allem Angestellte, aber auch manche Selbstständige. Darüber hinaus sind Beamte sowie Pflichtversicherte in der Alterssicherung für Landwirte förderberechtigt.
Wie funktioniert Wohnriester?
Die Förderung durch Wohnriester kann auf verschiedenen Wegen ablaufen. Das Verfahren richtet sich danach, ob Sie bereits zeitnah ein Bauvorhaben realisieren oder noch etwas warten wollen.
1. Wohnriester ohne konkretes Bau- oder Kaufvorhaben
Wenn Sie sich die Möglichkeit einer eigenen Immobilie für Ihre Altersvorsorge offenhalten wollen, aber noch kein konkretes Kauf- bzw. Bauvorhaben im Sinn haben, können Sie einen klassischen Riester-Vertrag besparen. Möchten Sie dann eines Tages Wohneigentum bauen oder erwerben, haben Sie bereits einen gewissen Betrag eingezahlt und von den staatlichen Leistungen profitiert. Andernfalls können Sie im Sinne des Sparplans frei von Ihrem angesparten Kapital profitieren.
Tipp:
Nutzen Sie in diesem Fall am besten beispielsweise einen Fondssparplan oder Banksparplan als Riester-Vertrag. Wenn Sie eine Riester-Rentenversicherung abschließen, müssen Sie bei einem Vertragswechsel damit rechnen, dass Ihre anfangs gezahlten Kosten nicht erstattet werden.
2. Wohnriester mit Bau- oder Kaufabsicht
Sollten Sie bereits fest planen, in den nächsten Jahren Wohneigentum zu erwerben, können Sie die Wohnriester-Beiträge in einen geförderten Bausparvertrag oder eine Baufinanzierung einzahlen. Sie profitieren dann davon, dass Ihr Bausparvertrag dank der staatlichen Zulagen im Rahmen des Wohnriester-Programms früher zuteilungsreif ist.
Hinweis: Achten Sie darauf, dass Ihr Bausparvertrag oder Ihre Baufinanzierung offiziell als Riester-Produkt zertifiziert ist.
3. Einzahlung und Auszahlung von Wohnriester
Wie es bei Riester-Verträgen üblich ist, zahlen Sie jährlich vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens ein. Nur so können Sie die volle staatliche Förderung bekommen. Wenn Sie weniger einzahlen, werden die Wohnriester-Zulagen entsprechend gekürzt.
Wenn die Bedingungen für die volle Förderung erfüllt werden, erhalten Antragsteller 175 Euro Grundzulage im Jahr. Darüber hinaus stehen Sparern 185 Euro im Jahr für jedes Kind zu, das vor 2008 geboren wurde. Für jüngere Kinder erhalten sie sogar ganze 300 Euro jährlich. Wenn der Antrag bewilligt und der Vertrag vereinbart wurde, fließen die staatlichen Zulagen automatisch auf den Bausparvertrag oder in die Baufinanzierung. Durch die Förderung verkürzt sich die Laufzeit, wodurch sich wiederum die Zinskosten verringern.
Tipp:
Sie können jährlich bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Beträge steuerlich geltend machen und damit von der steuerlichen Entlastung profitieren.
Wofür kann Wohnriester eingesetzt werden?
Wohnriester kann nur genutzt werden, wenn Sie Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sind und diese auch selbst bewohnen (werden). Dies hängt damit zusammen, dass Wohnriester die Altersvorsorge fördern soll und daher nur Wohnraum gefördert wird, der auch tatsächlich bewohnt und nicht als Investition genutzt wird. Daher werden auch vermietete Räume oder Arbeitszimmer in der Immobilie nicht anerkannt. (Angehenden) Immobilieneigentümern bieten sich verschiedene Möglichkeiten, um von Wohnriester zu profitieren.
Neu bauen oder kaufen mit Wohnriester-Zulage
Die in Ihren Riester-Vertrag eingezahlten Beträge bilden zusammen mit den staatlichen Zulagen das sogenannte Riester-Guthaben. Sie können dieses Guthaben unter den oben genannten Voraussetzungen für den Bau oder Kauf eines Eigenheims verwenden. Damit schaffen Sie sich Wohnraum, der mietfrei bewohnt werden kann, und entlasten durch diese Altersvorsorge den Staat. Wohnriester kann jedoch nicht für Sanierungen oder Modernisierungen verwendet werden.
Hinweis:
Eine Immobilie muss in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) liegen, um für die Förderung infrage zu kommen.
Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen mit Wohnriester
Wohnriester kann nicht nur für den Neubau von Wohnungen oder Häusern genutzt werden. Auch der altersgerechte und barrierefreie Umbau einer Immobilie dient der Altersvorsorge und wird daher durch Wohnriester gefördert.
Um von Wohnriester profitieren zu können, wenn Sie Ihren Wohnraum altersgerecht und barrierefrei umbauen, müssen die Baumaßnahmen der DIN 18040 Teil 2 entsprechen. Nicht jede Umbaumaßnahme fällt automatisch unter die Riester-Förderung.
Wohnriester: Nützliche Förderung für den Traum vom Eigenheim
Mit dem Wohnriester-Programm unterstützt der Staat den Bau von Eigenheimen als Altersvorsorge. Denn wenn Sie im Alter keine Miete mehr zahlen müssen, bleibt am Ende mehr Geld auf dem Konto – für Kultur, Reisen und Ihre finanzielle Unabhängigkeit. Durch die Zulagen vom Staat im Rahmen des Wohnriesters können Bauherren und Hauskäufer ihre Baufinanzierung schneller abbezahlen und durch die dadurch geringeren Zinskosten bares Geld sparen. Daher ist Wohnriester ein nützliches Programm, mit dem sich angehende Immobilieneigentümer unbedingt beschäftigen sollten. Lesen Sie darüber hinaus auch über die weiteren möglichen staatlichen Subventionen für (angehende) Immobilieneigentümer.