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Wohnungsmakler beauftragen: Das sollten Sie wissen

Wer eine Wohnung verkaufen möchte, kann einen Wohnungsmakler beauftragen.

Sowohl die Wohnungssuche als auch die Vermittlung der eigenen Wohnung kann mitunter jede Menge Zeit und Nerven kosten. Deshalb ist es in beiden Fällen sinnvoll, einen Wohnungsmakler zu beauftragen, der Sie berät und unterstützt. Welche Aufgaben ein Wohnungsmakler übernimmt, welche Vorteile seine Beauftragung hat und welche Kosten mit einem Wohnungsmakler auf Sie zukommen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Aufgaben hat ein Wohnungsmakler?

Ein Makler für Wohnungen vermittelt Miet- oder Kaufwohnungen. Dies bedeutet: Der Wohnungsmakler findet für Wohnungsvermieter oder -verkäufer die richtigen Mieter beziehungsweise Käufer. Wohnungsmakler müssen sich jedoch in der Regel nicht nur auf Wohnungen beschränken, sondern fungieren auch als Immobilienmakler und übernehmen die Vermittlung von Grundstücken oder Häusern. Dennoch liegt ihr Fokus auf der Vermittlung von Wohnungen.

Der Wohnungsmakler nimmt Wohnungseigentümern zahlreiche Aufgaben rund um den Wohnungsverkauf ab, zum Beispiel:

  • Wertermittlung des Objektes und Absprache des Angebotspreises mit dem Objekteigentümer

  • Erstellung eines detaillierten Exposés mit Informationen zu Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie sowie aussagekräftigen Fotos

  • Inserieren und Bewerben der Immobilie auf einschlägigen Online-Immobilienportalen oder Zeitungen

  • Kontaktherstellung zu Immobilieninteressenten und Auswahl geeigneter Kandidaten

  • Wohnungsbesichtigung mit passenden Wohnungsinteressenten

  • Stellvertretende Kaufpreisverhandlung im Sinne des Immobilieneigentümers mit potenziellen Immobilienkäufern

  • Beratung des Eigentümers hinsichtlich des richtigen Käufers und des Kaufvertrags sowie Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Kaufinteressenten

  • Bei Bedarf Wahrnehmung des Notartermins als Stellvertreter des Eigentümers, um den Kaufvertrag beurkunden zu lassen

  • Schlüsselübergabe an den neuen Besitzer und, falls nötig, Erstellung eines Übergabeprotokolls der Immobilie

Auch wenn Sie Ihre Wohnung nicht verkaufen, sondern nur vermieten wollen, können Sie einen Wohnungsmakler beauftragen. Wird der Makler für die Mietwohnung beauftragt, übernimmt er ähnliche Aufgaben, etwa:

  • Anzeigenschaltung für die Immobilie

  • Organisation und Durchführung der Besichtigungstermine mit Mietinteressenten

  • Bonitätsprüfung potenzieller Mieter, beispielsweise durch das Einholen der SCHUFA-Auskunft

  • Übergabe des Mietvertrages an die zukünftigen Mieter

Wohnungsmakler berät Immobilieneigentümer beim Immobilienverkauf.

Wohnungsmakler beauftragen: Kosten bei Wohnungsverkauf und -vermietung

Die Höhe der Maklercourtage hängt von Faktoren wie der Lage der Wohnung und der Marktsituation ab. Außerdem spielt die Frage eine Rolle, ob es sich um einen Verkauf oder eine Vermietung handelt.

Wird der Wohnungsmakler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt, erhält er bei erfolgreicher Vermittlung eine Maklerprovision. Diese beträgt in der Regel bis zu 7,14 Prozent des Verkaufspreises.

Seit dem 23.10.2020 ist die Verteilung der Maklerkosten bundeseinheitlich geregelt und es ist festgelegt, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen. Zuvor mussten Käufer in manchen Ländern wie Berlin oder Brandenburg die Courtage übernehmen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Lexikonbeitrag zur Maklerprovision.

Bei der Vermittlung einer Mietwohnung erhält der Wohnungsmakler ebenfalls eine Courtage, die auch Maklergebühr genannt wird. Nach dem sogenannten Bestellerprinzip wird diese wird von demjenigen bezahlt, der den Makler beauftragt – in der Regel also vom Vermieter. Die Maklergebühr beträgt bei erfolgreicher Vermietung maximal zwei Netto-Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Gut zu wissen: Die Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn der Wohnungsmakler die Wohnung erfolgreich vermittelt hat. Die bloße Beauftragung ist somit noch nicht kostenpflichtig.

Mithilfe des Wohnungsmaklers zum Traummieter.

Wohnungsmakler: Vorteile für Immobilienbesitzer

Für Laien ist es in der Regel schwer, eine Wohnung oder ein Haus preislich optimal einzuschätzen und zu bewerten. Wollen Sie Ihre Wohnung allerdings verkaufen, ist ein realistischer Angebotspreis von besonderer Wichtigkeit. Ihr Wohnungsmakler kann Ihnen durch seine Expertise und sein Fachwissen eine professionelle Bewertung liefern. Auch die Suche nach einem passenden Käufer ist meist mit einem enormen Aufwand verbunden. Es gilt beispielsweise, Interessenten zu finden, Gespräche mit ihnen zu führen und ihre Vertrauenswürdigkeit zu beurteilen. Als Experte bringt ein Wohnungsmakler nicht nur Fachwissen rund um den Immobilienverkauf mit sich, sondern hat oftmals schon die nötigen Kontakte zu potenziellen Kaufinteressenten. Die Bonität der Interessenten wurde durch den Wohnungsmakler in der Regel bereits geprüft, sodass sie als sichere Käufer infrage kommen. Mit einem Wohnungsmakler sparen Wohnungsinhaber also viel Zeit und können die Wohnung schneller an den richtigen Käufer veräußern.

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Abschließen eines Maklervertrags: Verschiedene Formen möglich

Wer mithilfe eines Wohnungsmaklers eine Immobilie verkaufen möchte, schließt mit ihm einen Maklervertrag ab. Dieser regelt zum Beispiel die Höhe der Provision. Grundsätzlich gilt für Maklerverträge, dass sie in schriftlicher Form festgehalten werden müssen.

Es gibt drei Varianten des Maklerauftrags:

  1. Einfacher Auftrag
    Bei dieser Art des Maklerauftrags ist der Verkäufer nicht gegenüber einem Wohnungsmakler verpflichtet und kann mehrere Makler beauftragen oder das Objekt auch selbst anbieten. Findet der Verkäufer selbst einen Käufer, schuldet er dem Makler keine Courtage. Bei einem einfachen Auftrag darf der Verkäufer jedoch mit keinem großen Engagement des Wohnungsmaklers rechnen.

  2. Makleralleinauftrag
    Bei dieser Variante verpflichtet sich der Wohnungsmakler gegenüber dem Wohnungsverkäufer zum Erreichen des Auftragszwecks, also zum Beispiel dem Verkauf der Wohnung. Eigentümer müssen jedoch nicht befürchten, dass Makler aufgrund der Provision einen vorschnellen Verkauf zu schlechten Konditionen abschließen möchten: Eine Verkaufsverpflichtung aufseiten des Wohnungsverkäufers ist auch mit Abschluss eines Maklervertrags nicht gegeben.

  3. Qualifizierter Alleinauftrag
    Bei einem qualifizierten Alleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, potenzielle Käufer, die an ihn herantreten, an den beauftragten Wohnungsmakler zu verweisen. Dieser kümmert sich um die Vertragsverhandlung sowie den Immobilienverkauf und erhält dafür die vereinbarte Provision.

Wohnungsmakler haben oft einen Pool an Kaufinteressenten zur Hand.

Wohnungsmakler: Experte am Immobilienmarkt

Wer seine Eigentumswohnung zu den bestmöglichen Konditionen verkaufen oder vermieten möchte, ist mit einem Wohnungsmakler gut beraten. Ein Wohnungsmakler steht Immobilienbesitzern nicht nur in Immobilien- und Vertragsfragen zur Seite, sondern hat durch seine Expertise und Kontakte oftmals die Möglichkeit, schnell den richtigen Käufer oder Mieter zu finden.

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