Zuteilung beim Bausparen – Diese Voraussetzungen gelten
Letztes Update: 06.01.2023
Um sich den Traum vom Eigenheim zu finanzieren, entschließen sich viele Menschen schon in jungen Jahren zum Sparen. Beliebt ist der Bausparvertrag, der mithilfe fester monatlicher Raten anbezahlt wird, um das gewünschte Bauspardarlehen zusammenzutragen. Ist die vereinbarte Bausparsumme erreicht, gilt diese als zuteilungsreif. Was Begriff der Zuteilung bedeutet und welche Voraussetzungen für eine Zuteilung erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
Was bedeutet Zuteilung?
Der Prozess des Bausparens wird in drei Etappen unterteilt: Wurde der Bausparvertrag bei der Bank vereinbart und unterzeichnet, beginnt die Ansparphase. Während dieser zahlt der Bausparer die festgelegten Raten auf ein Bausparkonto ein. Wurde das beschlossene Mindestsparguthaben angespart und sind weiteren Bedingungen Genüge getan, gilt der Bausparvertrag als zuteilungsreif. Diese Phase wird als Zuteilung bezeichnet und gibt an, dass sich der Bausparer das Bauspardarlehen auszahlen lassen kann. In der darauffolgenden Darlehensphase ist der Darlehensnehmer verpflichtet, das erhaltene Bauspardarlehen zu tilgen.
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Welche Voraussetzungen gelten für die Zuteilung beim Bausparvertrag?
Damit ein Bauspardarlehen als zuteilungsreif gilt, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Zu den Zuteilungsvoraussetzungen gehören unter anderem folgende Aspekte:
Die vereinbarte Mindestsparzeit wurde durchlaufen.
Das Mindestsparguthaben wurde erzielt.
Die Mindestbewertungszahl wurde erreicht.
In der Regel wird innerhalb der meisten Bauspartarife eine Mindestsparzeit für die Zuteilungsreife beim Bausparvertrag vereinbart. Die Mindestsparzeit variiert je nach Tarif und beträgt zumeist mindestens 12 Monate. Das Mindestsparguthaben beläuft sich gemeinhin auf 40 oder 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme. Unter der Bewertungszahl ist eine Kennzahl für die Zuteilung von Bausparverträgen zu verstehen. Sie setzt sich aus dem Sparverhalten des Bausparers, dessen Sparzeit und der erbetenen Bausparsumme zusammen und soll eine faire Zuteilung für alle Bausparer durch die Bausparkasse ermöglichen.
Übrigens:
Die Zeit zwischen Abschluss des Bausparvertrags und der Zuteilung wird als Wartezeit bezeichnet. Je nach Bauspartarif dauert diese für gewöhnlich 7 bis 10 Jahre.
Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Zu welchem Zeitpunkt genau die Zuteilungsreife des Bausparvertrages erreicht ist, wird bei Abschluss des Bausparvertrages offengelassen. Das liegt daran, dass die Mittel für die Zuteilung von den Sparleistungen der gesamten Bausparergemeinschaft abhängen und sich daher diese sogenannte Zuteilungsmasse unterschiedlich entwickeln kann. Es wird lediglich ein voraussichtlicher Zuteilungstermin angekündigt.
Übrigens:
Ein Bausparvertrag ist zweckgebunden. Das Darlehen darf also nur für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie genutzt werden.
Schnelle Zuteilung: Kompromiss für Eilige
Bausparkassen bieten die Möglichkeit der Wahlzuteilung an. Bei solch einem Bauspartarif kann der Bausparer bereits nach einer relativ kurzen Mindestlaufzeit von zum Beispiel zwei Jahren oder mit einem Bausparguthaben von mindestens 25 Prozent der Bausparsumme eine Zuteilung des Bausparvertrages anfordern. Diese schnelle Zuteilung ist jedoch entweder an eine sehr hohe Tilgungsrate, einen höheren Darlehenszinssatz oder ein kleineres Bauspardarlehen gebunden.
Wenn Sie sich hingegen für einen Bauspartarif mit einem Festzins entscheiden, profitieren Sie von einem stabilen Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Bausparvertrags.
Zuteilung des Bausparvertrages: Geduld zahlt sich aus
Wer in Zukunft eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder modernisieren möchte und noch nicht über das benötigte Eigenkapital verfügt, für den ist das Bausparen eine gute Option. Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich dauerhaft niedrige Zinsen und erhalten das Bauspardarlehen zu günstigen Konditionen. Bausparer müssen sich jedoch dessen bewusst sein, dass die Zuteilung des Bausparvertrags erst in einigen Jahren erfolgt und dann auch zunächst nur das Bauspardarlehen zur Verfügung steht.
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