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Der Lageplan - Die Grundlage zum Bauantrag

Ein Lageplan dient dazu, die gewünschten Informationen für die Bebauung freigegebener Grundstücke bereitzustellen und ist deswegen ein besonders wichtiges Dokument für die Genehmigung eines Bauvorhabens.

Der Lageplan stellt Objekte in Bezug zur Umgebung zeichnerisch dar. Diese maßstäblichen Darstellungen können zum Beispiel Stadtpläne oder Liegenschaftskarten sein. Doch wie teuer ist ein amtlicher Lageplan und wann braucht man einen solchen? Welche Ausführungen zu welcher Gelegenheit gebraucht werden und alles Wichtige zum Lageplan, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.

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1. Was ist ein Lageplan

Der amtliche oder auch katasteramtliche Lageplan ist eine der wichtigsten Unterlagen zur Verwirklichung eines Bauvorhabens, denn er stellt im Baugenehmigungsverfahren eine wichtige Grundlage dar. Er ist jeweils die erste Bauvorlage für den städtebaulichen Vorbescheid, für das Bauanzeigeverfahren und für die Baugenehmigung.

Die Basis für den Lageplan ist ein aktueller Auszug aus der Katasterkarte beziehungsweise der Liegenschaftskarte. Die Liegenschaftskarte bildet den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Dieses besteht aus einem flächendeckenden Verzeichnis aller Flurstücke eines Landes sowie deren Beschreibung. Der Lageplan besteht grundsätzlich aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. Im schriftlichen Teil wird das Baugrundstück beschrieben, der Name des Bauherren, die Nachbargrundstücke und eventuell bestehende Baulasten werden aufgeführt. Zusätzlich werden Grundflächen, Geschossflächen und Baumassenzahlen angegeben. Der zeichnerische Teil besteht aus einem Umriss des Bauvorhabens, der Dachform, Dachneigung, der Abstandsflächen und der Einfügung in die Umgebung.

Anhand des amtlichen Lageplans erstellt der Objektplaner einen objektbezogenen Lageplan.

Der Lageplan ist eine wichtige Grundlage im Baugenehmigungsverfahren.

Objektbezogener Lageplan:

Im objektbezogenen Lageplan wird das Gebäude aus den Zeichnungen des Architekten in den amtlichen Lageplan eingetragen. Dabei werden auch entstehende Abstandsflächen berechnet, im Plan angegeben und anschließend in einem Berechnungsprotokoll nachgewiesen. Der objektbezogene Lageplan wird meist vom zuständigen Bauplaner erstellt, kann aber auch auf Antrag beim Katasteramt oder Vermessungsamt angefertigt werden.

2. Was ist der Unterschied zwischen Lageplan und Flurkarte?

Eine Flurkarte und ein Lageplan sind keineswegs dasselbe.

Um eine Baugenehmigung zu beantragen, benötigen Sie als Bestandteil des Bauantrags sowohl eine Flurkarte als auch einen amtlichen Lageplan. Während eine Flurkarte nur eine grobe Darstellung des Grundstücks und seiner Baulichkeiten enthält, wird der amtliche Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur individuell und aktuell für ein bestimmtes Baugrundstück erstellt. Auf Basis der Flurkarte wird der Lageplan erstellt.

Flurstück

Ein Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der mit einer spezifischen Identifikationsnummer versehen ist. Die Flurnummern verschiedener Flurstücke können im amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) eingesehen werden. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken gebildet werden, wenn diese einem Eigentümer gehören und auf einem Grundbuchblatt verzeichnet sind.

3. Was sind die Komponenten eines amtlichen Lageplans?

Wird ein Bauvorhaben geplant, muss mit dem Bauantrag gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ein einfacher oder ein qualifizierter Bauplan abgegeben werden. Generell wird bei beiden Arten des Lageplans im zeichnerischen Teil maßstäblich (in der Regel 1:200 oder 1:500) der Umriss des geplanten Gebäudes in der Draufsicht des Grundstückes gezeigt und so in seine Umgebung eingefügt.

Die Bestandteile: einfacher Lageplan

Der einfache Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden. Grundlegend enthält er die folgenden Bestandteile:

  • Angaben zum Maßstab und der Lage zur Himmelsrichtung

  • Bezeichnung des Baugrundstücks nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück

  • Angaben der Eigentümer/ Erbbauberechtigten

  • Flächeninhalt des Baugrundstücks

  • Katastergemäße Grenzen des Baugrundstücks/der benachbarten Grundstücke

  • Gebäudebestand auf dem Baugrundstück/den benachbarten Grundstücken

  • Hinweise auf Baulasten (Liegenschaftsbuch)

Ein einfacher oder qualifizierter Lageplan haben unterschiedliche Komponenten.

Die Bestandteile: qualifizierter Lageplan

Welche Art von Lageplan einem Bauantrag beizufügen ist, entscheidet die jeweils zuständige Baugenehmigungsbehörde. In der Regel wird ein qualifizierter Lageplan bei Grenzbebauung oder für die Einhaltung von Grenzabständen benötigt. Er enthält zusätzliche Informationen für die bauaufsichtliche Beurteilung:

  • Katastergetreue Abmessungen des Baugrundstücks

  • Angaben zur Zuverlässigkeit von Grenzen/ihrer Erkennbarkeit

  • Eigentümer der benachbarten Grundstücke

  • Angaben zur Vollständigkeit des Gebäudebestandes

Außerdem erfolgt eine Neuzeichnung auf der Grundlage alter Katastermessungen.

Wann lohnt sich ein qualifizierter Lageplan?

Ein qualifizierter amtlicher Lageplan bietet eine höhere Rechtssicherheit und wird von den meisten Baugenehmigungsbehörden für ein Bauvorhaben gefordert. Aber auch unter anderen Voraussetzungen ist es unter Umständen sinnvoll, einen qualifizierten Lageplan zu beantragen:

  1. Wenn eine intensive Bebauung geplant ist: Soll das Grundstück bei dem Bauvorhaben umfassend ausgenutzt werden, müssen die Grundstücksgrenzen sehr akkurat vermessen werden. Die digitale Flurkarte aus dem Kataster weist bei den Grenz- und Gebäude-Eckpunkten allerdings häufig Ungenauigkeiten auf.

  2. Die Parzellierung des Baugebietes steht noch aus: Das bedeutet, dass ein Baugebiet vermarktet wird, das noch nicht in Baugrundstücke eingeteilt wurde, beziehungsweise wird ein Gebiet bebaut, das noch nicht als Baugebiet abgemessen wurde.

4. Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung eines Lageplans?

Die Kosten des Lageplans orientieren sich an dem Herstellungswert des geplanten Bauvorhabens

Was kostet ein Lageplan? Einen Lageplan erstellen zu lassen, ist kostenpflichtig. Die Kosten orientieren sich an dem Herstellungswert des geplanten Bauvorhabens und den Vorbereitungsunterlagen. Sie werden je nach Ausführung des für das Vorhaben benötigten Lageplans unterschieden:

5. Wo bekomme ich einen Lageplan?

Der Lageplan kann bei den im jeweiligen Bundesland zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder bei einem Fachmann für Vermessungen in Auftrag gegeben werden. Auf Basis von eigenen Messungen und den Maßgeblichen Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster wird der Lageplan angefertigt. Da die Grundstücksgrenzen im erforderlichen Umfang überprüft werden müssen, ist in der Regel ein Ortstermin am Grundstück notwendig. Danach wird der amtliche Lageplan im amtlichen Lage- und Höhenbezugssystem angefertigt.

Der Lageplan kann bei den im jeweiligen Bundesland zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder bei einem Fachmann für Vermessungen in Auftrag gegeben werden.

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

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