Bürgschaft als Sicherheit
Letztes Update: 30.06.2022
Eine Bürgschaft ist die Garantie für eine vertragsgemäße Zahlung. In diesem Lexikonartikel zeigen wir, wie dabei das Zusammenspiel aus Gläubiger, Bürgen und Drittem funktioniert. Eine Bürgschaft wird häufig als Sicherheit für Vermieter eingesetzt. Erfahren Sie alles, was Sie über solche sogenannten Mietbürgschaften wissen müssen.
Was ist eine Bürgschaft?
Bei einer Bürgschaft geht es um die Sicherheit für eine Lieferung oder Leistung. Sie wird heutzutage häufig in Form der Mietbürgschaft genutzt, die wir an einem Beispiel erläutern.
Unter einer Bürgschaft versteht man einen Ablauf, bei dem 1. eine Person für ihre finanziellen Verpflichtungen 2. gegenüber einem Gläubiger 3. einen Bürgen einsetzt, der über eine bessere Bonität verfügt. Das funktioniert im Fall der Mietbürgschaft wie folgt:
Eine Person möchte eine Wohnung mieten. Sie kann jedoch nicht genug Sicherheiten aufbringen, damit die Mietzahlungen gesichert sind und der Vermieter ihr die Wohnung ohne Risiko vermieten kann. Im Weiteren wird diese Person auch als Schuldner bezeichnet.
Wenn der Schuldner allein nicht genug Sicherheiten erbringen kann, verlangt der Vermieter eine Bürgschaft. Er möchte sich absichern und sicherstellen, dass er sein im Mietvertrag zugesichertes Geld erhält. Im Rahmen der Bürgschaft wird er als Gläubiger bezeichnet.
Die dritte Person in dieser Konstellation ist der Bürge. Er verfügt über eine bessere Bonität als die erste Person. Daher traut ihm der Gläubiger zu, die Kosten zu tragen, wenn dieser seinen Zahlungen nicht nachkommt.
Das Hauptrisiko liegt in dieser Konstellation also beim Bürgen. Wenn er die Bürgschaftserklärung unterschreibt, geht er nämlich eine rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger ein. Dann haftet er mit seinem eigenen Vermögen für mögliche Zahlungsausfälle des Schuldners. Sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger profitieren von dieser Konstellation. Das Risiko für die Transaktion wird so nämlich auf eine Person übertragen, die dieses Risiko besser tragen kann.
§ 765 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft
(1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
(2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.
Eine Bürgschaft ist nur gültig, wenn sie in Schriftform festgehalten wurde. Es braucht also zu dem Bürgschaftsvertrag eine nicht-elektronische, schriftliche Bürgschaftserklärung. Erst dann wird die Bürgschaft mit ihren Verbindlichkeiten verpflichtend. Dies ist in § 766 BGB festgehalten.
Wer kann als Bürge auftreten?
Typische Bürgen können Banken und Versicherungen sein. Wenn eine Bank bürgt, wird dies als Bankaval bezeichnet. Vereinfacht spricht man jedoch auch häufig von einer Bankbürgschaft. Ist eine Versicherung der Bürge, spricht man von einer Kautionsversicherung oder Bürgschaftsversicherung.
Ein besonderer Fall ist die Mietbürgschaft. Diese wird in der Praxis häufig von Verwandten des potenziellen Mieters beim Vermieter vorgelegt.
Die Mietbürgschaft
Beim Abschluss des Mietvertrags erwarten Vermieter in der Regel Sicherheiten, dass der Mieter die Miete zahlen wird. Dazu wird meist zunächst eine SCHUFA-Auskunft über den Mietkandidaten eingeholt, der seine Bonität bewertet. Außerdem sollen Mieter häufig Gehaltsnachweise vorlegen. Kommt es dann zum Mietvertragsabschluss, gibt es zwei Wege, wie der Vermieter sich endgültig absichern kann: eine Kautionszahlung oder eine Bürgschaft.
Bei der Kautionszahlung wird vom Mieter ein bestimmter Betrag – meist mehrere Monatskaltmieten – an den Vermieter überwiesen. Dieser bewahrt das Geld auf und kann damit auf Kosten durch einen unsachgemäßen Gebrauch der Wohnung oder ein Ausbleiben der Mietzahlungen reagieren.
Die Alternative zur Kautionszahlung ist eine Mietbürgschaft, die immer häufiger genutzt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaftsvertrag, Bürgschaftserklärung und Bürgschaftsurkunde?
Im Zuge einer Bürgschaft werden immer wieder die Begriffe Bürgschaftsvertrag, Bürgschaftserklärung und Bürgschaftsurkunde genannt. Die Unterschiede sind fein, aber durchaus von rechtlicher Bedeutung.
Der Bürgschaftsvertrag
Der Begriff Bürgschaftsvertrag ist die übergeordnete Bezeichnung für die gesamte Vereinbarung, die zwischen dem Gläubiger, dem Schuldner und dem Bürgen getroffen wird. Der wichtigste und auch rechtlich entscheidende Bestandteil dieses Bürgschaftsvertrags ist die Bürgschaftserklärung.
Die Bürgschaftserklärung
Eine Bürgschaftserklärung muss verschiedene Informationen enthalten, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Am wichtigsten sind dabei folgende Inhalte:
Namen und Daten der beteiligten Parteien
Datum und Gültigkeit
Unterschriften
Höhe der Bürgschaft (=Bürgschaftsbetrag)
Diese Bürgschaftserklärung ist nach § 766 BGB notwendig, damit eine Bürgschaft rechtsgültig wird. Alle beteiligten Personen sollten sich intensiv mit ihrem Inhalt befassen, bevor sie das Dokument unterzeichnen.
Die Bürgschaftsurkunde
Der Gläubiger erhält im Rahmen der Bürgschaft eine sogenannte Bürgschaftsurkunde. Damit ist sein Rechtsanspruch dokumentiert und beglaubigt. Dies ist auch bei der Mietbürgschaft ein wichtiges Dokument.