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Bauvoranfrage: Gehen Sie auf Nummer sicher!

Mit der Bauvoranfrage können Sie bereits vor dem Kauf eines Grundstücks erfahren, inwieweit dieses bebaubar ist.

Nach zahlreichen Besichtigungen haben Sie endlich Ihr Traumgrundstück gefunden. In Ihren Gedanken haben Sie schon ein ganz klares Bild davon, wie Ihre Immobilie dort nach all Ihren Wünschen und Vorstellungen entstehen könnte. Bevor Sie bei dem Grundstück allerdings direkt zuschlagen und sich in die Planung Ihres neuen Eigenheims stürzen, sollten Sie einige Dinge klären: Ist das Grundstück überhaupt bebaubar? Werden Ihre Vorstellungen von einer Immobilie auf dem Grundstück genehmigt? Welche Auflagen sind zu erfüllen? Dies alles können Sie mit einer Bauvoranfrage klären. Was das ist, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und welche Kosten auf Sie zukommen, können Sie hier zusammengefasst nachlesen.

Was ist eine Bauvoranfrage?

Eine Bauvoranfrage sollten Sie stellen, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Durch die Bauvoranfrage lässt sich abklären, ob Ihr geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück zulässig ist. Die Bauvoranfrage stellen Sie bei der zuständigen Baubehörde und diese überprüft für Sie, ob Ihr Bauvorhaben mit dem Baurecht vereinbar ist. Sie erfahren also, ob und inwiefern das Grundstück bebaut werden kann und welche Einschränkungen es gibt. Eine Bauvoranfrage ist keinesfalls Pflicht, jedoch ist sie eine sinnvolle und empfehlenswerte Maßnahme. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, ein Grundstück zu kaufen, obwohl Ihr gewünschtes Bauvorhaben gar nicht genehmigungsfähig ist.

Von der zuständigen Behörde wird Ihnen ein Bauvorbescheid ausgehändigt. Dieser ersetzt zwar nicht die Baugenehmigung, die Sie infolge Ihres späteren Bauantrags erhalten, gibt Ihnen aber in jedem Fall mehr Planungssicherheit.

Warum sollte eine Bauvoranfrage gestellt werden?

Da die Bauvoranfrage mit relativ geringen Kosten verbunden ist, lohnt sie sich in den meisten Fällen. Gerade dann aber, wenn es für das entsprechende Grundstück keinen Bebauungsplan gibt, ist die Bauvoranfrage besonders sinnvoll. In einem solchen Fall können Sie sich mithilfe einer Bauvoranfrage Klarheit darüber verschaffen, ob Sie nach dem Kauf auf dem Grundstück Ihre Traumimmobilie errichten können.

Aber auch dann, wenn ein Bebauungsplan vorliegt, ist eine Bauvoranfrage ratsam. Denn schon kleinste Abweichungen vom Bebauungsplan könnten das Scheitern Ihres Vorhabens bedeuten.

Achten Sie auch darauf, dass die Wirksamkeit eines Bauvorbescheides zeitlich begrenzt ist. In der Regel ist er für drei Jahre gültig. Eine Verlängerung von 1-2 Jahren ist in einigen Bundesländern auf Anfrage möglich.

Wenn es keinen Bebauungsplan für das entsprechende Grundstück gibt, sollten Sie nicht auf eine Bauvoranfrage verzichten.

Auf einen Blick: Gründe für die Bauvoranfrage

  • Bebauungsplan: Haben Sie beispielsweise festgestellt, dass Ihr Bauvorhaben die umliegenden Häuser in einer gewissen Höhe übertreffen würde oder die Höhe im Bebauungsplan exakt festgelegt wurde? Dann lässt sich mit einer Bauanfrage schon im Vorfeld klären, ob die geplante Immobilie eine Ausnahmegenehmigung erhalten würde, weil die Überschreitung nur geringfügig ist oder das Haus dennoch ins Stadtbild passen würde.

  • Ohne Bebauungsplan: Es lohnt sich, eine Bauvoranfrage zu stellen, wenn kein Bebauungsplan für das Grundstück vorliegt. Hier könnte es allein im Ermessen der Gemeinde liegen, ob dem Bauantrag stattgegeben wird.

  • Immobilienkauf: Beim Kauf einer Immobilie ist es ratsam, eine Bauvoranfrage für den Außenbereich vorzulegen, wenn ein Ausbau oder eine Neugestaltung in Betracht gezogen wird.

  • Immobilienverkauf: Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen und ist kein Bebauungsplan vorhanden, können mit einer Bauvoranfrage die möglichen Ausbaumöglichkeiten für potenzielle Käufer vorab geklärt werden. Bei einem positiven Bescheid trägt dieser zur Wertsteigerung eines Grundstückes bei.

Ist ein Bauantrag ohne Bauvoranfrage möglich?

Eine Bauvoranfrage ist nicht notwendig, wenn sich der geplante Hausbau genau an die Vorgaben des Bebauungsplanes hält. So ist eine Baugenehmigung des Bauantrages zum Beispiel sehr wahrscheinlich, wenn

die vorgegeben Grundflächen und die Höhe nicht überschritten werden,

die Dach- und Hausformen in das existierende Stadtbild passen und

der Abstand und die Nutzungsform des Grundstückes eingehalten werden.

So stellen Sie eine förmliche oder formlose Bauvoranfrage

Bei den zuständigen Ämtern besteht die Möglichkeit, eine förmliche oder formlose Bauvoranfrage einzureichen.

Formlose Bauvoranfrage: Bei einer formlosen Bauanfrage ist es vollkommen ausreichend, einen Lageplan und Skizzen zu Ihrem geplanten Bauvorhaben bei den Behörden einzureichen. Entsprechende Muster einer Bauanfrage stehen im Internet als Download bereit. Der Nachteil einer formlosen Bauanfrage ist, dass diese rechtlich nicht bindend ist und der Grad der Rechtssicherheit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Förmliche Bauvoranfrage: Erst die förmliche Bauanfrage schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Traumimmobilie. In der Bauvorlagenverordnung, die in jedem Bundesland unterschiedlich ist, sind die exakten Bestimmungen zur förmlichen Bauvoranfrage festgehalten. Durch den deutlich größeren Umfang ist eine kompetente Unterstützung durch einen Experten hilfreich.

Welche Unterlagen werden für die Bauvoranfrage benötigt?

Je umfangreicher die Unterlagen für einen Bauvoranfrage, desto konkreter sind die Antworten durch die Behörden.

Zwar erfordert die Bauvoranfrage deutlich weniger Unterlagen als der tatsächliche Bauantrag, doch ganz ohne Papierkram geht es natürlich nicht. In der nachfolgenden Liste erhalten Sie einen Überblick, welche Unterlagen vorzulegen sein könnten. Die Unterlagen können jedoch von Behörde zu Behörde abweichen. Während einige Behörden auch eine formlose Bauvoranfrage akzeptieren, fordern andere umfangreiche Unterlagen ein. Informieren Sie sich daher am besten bei der jeweils zuständigen Baubehörde, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

  • ausgefülltes Antragsformular

  • Fragenkatalog

  • Liegenschaftskarte

  • Bauzeichnungen, wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte

  • Baubeschreibung

  • Wohnflächenberechnung und Umbauter Raum

  • Abweichungsantrag (für den Fall von Abweichung vom Bebauungsplan)

  • Unterschriften zur Bauvoranfrage

Wichtig für die Bauvoranfrage ist es, dass Sie möglichst genaue und präzise Angaben machen. Je detaillierter Ihre Angaben sind, desto besser kann Ihnen Auskunft erteilt werden.

Bauvoranfrage: Dauer der Bearbeitung

Die Bearbeitung einer förmlichen Bauvoranfrage kann bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen. Werden noch weitere Unterlagen benötigt, kann sich die Dauer noch einmal verlängern. Mit einer sehr umfangreichen Bavoruanfrage kann der Zeitraum für den Bauantrag deutlich verkürzt werden, da viele Aspekte schon rechtssicher im Vorfeld geklärt wurden. Eine formlose Bauanfrage ist deutlich schneller bearbeitet, allerdings schwankt der Grad der Rechtssicherheit.

Was kostet eine Bauvoranfrage?

Für eine Bauvoranfrage bzw. die Prüfung Ihres Bauvorhabens durch die zuständige Behörde fallen Gebühren an. Die Kosten variieren dabei und richten sich in der Regel nach dem Umfang und der Größe des Bauvorhabens. Die Kosten für eine Bauvoranfrage liegen allerdings deutlich unter den Kosten für einen Bauantrag. Wir empfehlen, dass Sie sich vorab telefonisch bei der Baubehörde über die Gebühren informieren. Haben Sie bereits einen Architekten mit der Erstellung von Bauzeichnungen beauftragt, zahlen Sie zusätzlich noch das Honorar. Auch wenn Kosten durch die Bauvoranfrage anfallen, lohnen sich diese in der Regel, da ein nicht genehmigter Bauantrag weitaus höhere Kosten verursachen würde.

Alles Wichtige rund um den Bauantrag und die Baugenehmigung erfahren Sie ebenfalls im McMakler - Ratgeber.

Ist die Bauvoranfrage verbindlich?

Der Bauvorbescheid, den Sie von der Baubehörde für Ihre Bauvoranfrage erhalten haben, gilt in den meisten Bundesländern drei Jahre lang verbindlich und kann auch nicht zurückgenommen werden. Wichtig für die Bauvoranfrage ist es, dass Sie möglichst genaue und präzise Angaben machen. Je detaillierter Ihre Angaben sind, desto besser kann Ihnen Auskunft erteilt werden und umso wahrscheinlicher ist es, dass der Bauantrag später auch genehmigt wird.

Mit der Bauvoranfrage können Sie ihr Bauvorhaben sicher planen.

Sollte vor dem Verkauf eines Grundstücks eine Bauvoranfrage gestellt werden?

Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks und beabsichtigen dieses in naher Zukunft zu verkaufen, kann es durchaus sinnvoll sein, vorab eine Bauvoranfrage zu stellen. Potentiellen Kaufinteressenten können Sie so aufzeigen, wie das Grundstück in Zukunft bebaut werden könnte. Dies ist nicht nur hilfreich für die Interessenten, da diese sich so genaue Vorstellungen machen können, sondern könnte zudem auch einen höheren Verkaufspreis für Sie bedeuten.

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